Cyber Resilience Act und die Elektronik-Distribution
29.08.2025 / ID: 432409
Elektro & Elektronik

In Kraft getreten ist das Gesetz am 10. Dezember 2024, die wichtigsten mit dem Gesetz eingeführten Verpflichtungen gelten ab dem 11. Dezember 2027. Bis dahin gibt es verschiedene Übergangsfristen, die eine sorgfältige Vorbereitung erfordern:
11. Juni 2026: Kapitel IV (Benennung von Konformitätsbewertungsstellen) tritt in Kraft
11. September 2026: Artikel 14 (Meldepflicht der Hersteller) verpflichtet die Hersteller, die nationalen Behörden und die ENISA über aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken in ihren Produkten zu informieren
11. Dezember 2027: Ab diesem Datum gelten alle Anforderungen der CRA, d.h. kein "Produkt mit digitalen Elementen" darf ohne CE-Kennzeichnung in der EU verkauft werden
Der FBDi empfiehlt, sich auf alle Fälle frühzeitig mit den anstehenden Verpflichtungen auseinanderzusetzen, nicht zuletzt wegen kurzer Fristen, Haftungsrisiken und empfindlicher Geldbußen bei Missachtung. Dazu bietet der Verband ab September Hilfestellung für Distributoren in Form eines neu eingerichteten Competence Teams CRA, wo sie sich gezielt austauschen können und wertvolle Tipps für die Umsetzung erhalten.
Andreas Falke, Geschäftsführer: "Wir brauchen eine starke Struktur als Basis der Cybersicherheit, dazu ist eine Europäische Verordnung unerlässlich. Der Cyber Resilience Act bringt für die Marktteilnehmer neue große Herausforderungen mit sich. Unser neu gegründetes Competence Team CRA wird sich zunächst auf Betroffenheitsanalysen für elektronische Komponenten und Module konzentrieren. Mit diesen Analysen können die Mitglieder, basierend auf ihrer jeweiligen Akteursrolle, Verpflichtungen erkennen und aktiv wahrnehmen. Darauf basierend werden auch Prozesse zu Informations- und Dokumentationspflichten intensiv beleuchtet, um unsere Mitglieder in der Umsetzung dieser komplexen Verordnung bestmöglich zu unterstützen."
Zu den Eckdaten des CRA gehören:
-CE-Kennzeichnung als Nachweis der Konformität
-Klarer Anwendungsbereich
-Detaillierte Sicherheitsanforderungen - inklusive Updates und Meldepflichten bei Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen
-Verantwortung für Hersteller, Importeure & Händler - mit 10 Jahren Dokumentationspflicht für technische Unterlagen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärungen
-Risikoklassifizierung - höhere Anforderungen für Produkte mit mittlerem oder erheblichem Risiko
-Strenge Bußgelder - bis zu 15 Mio. EUR oder 2,5% des weltweiten Jahresumsatzes für Hersteller, bis zu 10 Mio. EUR oder 2% für Importeure
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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