Pressemitteilung von Sabine Gladkov

"Zurück zur Natur - aber bitte nicht auf eigene Gefahr!" ERGO Verbraucherinformation


Familie, Kinder & Zuhause

Vielen Familien ist es in der Großstadt zu eng: Hektik, Lärm und Abgase wecken regelmäßig die Sehnsucht nach einer Auszeit abseits der Häuserschluchten - auf naturnahe Sportarten, Kurzurlaube oder gar ein eigenes Häuschen im Grünen. Aber die Idylle kann auch dort trügen, denn: Folgenschwere Unfälle passieren keineswegs nur in der Stadt.

Wir sitzen zu viel und bewegen uns zu wenig - wer dann von jetzt auf gleich auf die Skipiste, den Fußballplatz oder in die Berge will, ist dafür selten ausreichend vorbereitet. Das gilt umso mehr, wenn kleine Kinder oder der Familienhund mit von der Landpartie sind, die zusätzlich betreut und beaufsichtigt werden müssen. Dann genügt oft ein unbedachter Moment und schon wird der Alpen-Traum zum Alptraum.

Vorsicht auf der Piste!

Sonne, Schnee und frisch präparierte Pisten sind nicht nur für gut trainierte Sportler, sondern auch für viele junge Familien ein beliebtes Winterziel. Rodeln, Skifahren oder Snowboarden macht gerade mit Kindern großen Spaß. Allerdings ist es nicht ganz ungefährlich, wie Versicherungsexperte Rolf Mertens von ERGO weiß: "Wer sich auf die Kleinen konzentriert, übersieht auch bei bester Sicht und guten Schneeverhältnissen leicht einen anderen Pistenteilnehmer und verursacht so unter Umständen einen folgenschweren Unfall." Ganz abgesehen von den körperlichen Schmerzen kann ein solches Unglück der Familie auch finanziell schwer zusetzen. Ist dabei auch noch der andere Fahrer verletzt worden und benötigt teure medizinische Hilfe, wird der Unfallverursacher zur Kasse gebeten. Denn die Krankenkasse fordert ihre Aufwendungen für die Behandlungs- und Therapiekosten des Verletzten beim Verursacher ein. "Die Rechnung kann für den Unfallverursacher und dessen Familie schnell unbezahlbar werden", warnt Rolf Mertens von ERGO. "Wird der Verletzte womöglich arbeitsunfähig, sind unter Umständen sogar das Vermögen und der Lebensstandard des Unfallverursachers gefährdet." Daher sein Rat: "Eine Privat-Haftpflichtversicherung kann davor schützen - und das für einen geringen Jahresbeitrag."

Wenn es für Bello kein Halten mehr gibt

Nicht nur die Kinder wollen an einem schönen Tag raus ins Grüne. Auch des Menschen bester Freund wird im Getümmel der Großstadt auf Dauer nicht glücklich. Was mit Bello im Stadtpark aber immer bestens funktioniert hat, muss auf weiter Flur keineswegs perfekt klappen: Neue, spannende Eindrücke und fliehendes Kleinwild wecken im braven Familienhund dann schon mal unversehens den Jagdinstinkt. "Rast der Vierbeiner im Jagdfieber plötzlich auf eine lebhaft befahrene Bundesstraße und verursacht einen Verkehrsunfall, trägt der Tierhalter die volle Verantwortung", warnt der ERGO Experte. Das Halten von zahmen Haustieren wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittichen ist durch die Privat-Haftpflichtversicherung gedeckt. Nicht jedoch die Haltung eines Hundes. Deshalb ist es für Familien mit einem Hund ratsam, zusätzlich eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt dann die berechtigten Schadensersatzansprüche des Geschädigten.

Kleine Racker am Werk - wer haftet?

Kinder brauchen Freiraum - mit zunehmendem Alter wächst ihr Bewegungsdrang. Aber selbst, wenn die Eltern ihre Sprösslinge kaum aus den Augen lassen: Allzu schnell ist beim Radeln ein parkendes Auto verkratzt. Oder der Ball fliegt beim Fußballspielen mit Wucht in das Fenster des benachbarten Wintergartens! Die Erwachsenen können da meist nur hilflos zusehen; für den Geschädigten sind dennoch die Eltern in der Verantwortung. Der Gesetzgeber sieht dies allerdings anders: Verursachen Kinder unter sieben Jahre einen Schaden, sind sie nach dem Gesetz hierfür nicht verantwortlich. Wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, ist auch bei den Eltern nichts zu holen. Der Geschädigte geht also leer aus. Gerade bei Schäden im Verwandten- und Bekanntenkreis oder bei den Nachbarn, ist den Eltern aber schon aus moralischen Gründen daran gelegen, dass der Schaden bezahlt wird, weiß Versicherungsexperte Rolf Mertens von ERGO aus Erfahrung. Einige Versicherer bieten daher über die Familien-Privat-Haftpflichtversicherung wertvollen Zusatzschutz. Verursachen "deliktunfähige" Kinder einen Schaden und wünschen die Eltern einen Ausgleich des Schadens, wird dieser beglichen. Von einer Haftpflicht profitieren übrigens nicht nur die Eltern von kleinen Rackern: Ihr Schutz besteht auch dann, wenn die Kinder schon auf eigenen Beinen stehen. Kinder sind unabhängig vom Alter und Wohnort bis zu deren Heirat oder dem erstmaligen Eintritt in ein Arbeitsverhältnis bei den Eltern mitversichert. Dann sollten sie sich allerdings um einen eigenen Vertrag kümmern.

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