Pressemitteilung von ARAG SE

Blitzeis: Einfach zu Hause bleiben?


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Blitzeis: Einfach zu Hause bleiben?Pünktlich zum Berufsverkehr sind die Straßen in Deutschland heute spiegelglatt. Gefrierender Regen sorgt in ganz Deutschland für gefährliche Straßenverhältnisse. Am sichersten ist es also zu Hause. Aber dürfen Arbeitnehmer so einfach daheim bleiben? Und was, wenn sie wetterbedingt mit erheblicher Verspätung am Arbeitsplatz erscheinen? Darf nachgearbeitet werden? Muss man auf Lohn verzichten? Die ARAG Experten erklären, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben, wenn das Wetter verrücktspielt.

Drohen Sanktionen, wenn man zu spät kommt?
Da kein Verschulden der Arbeitnehmer vorliegt, wenn diese aufgrund des witterungsbedingten Straßenchaos' zu spät zur Arbeit kommen, besteht in der Regel auch keine Grundlage für Sanktionen, wie einen Verweis oder gar eine Abmahnung. ARAG Experten räumen aber ein, dass es Arbeitnehmern durchaus zuzumuten ist, bei anhaltend schlechter Witterung das Haus früher als gewohnt zu verlassen. Wer es unter solchen Bedingungen also erkennbar darauf ankommen lässt, zu spät zur Arbeit zu erscheinen, ohne sich auf eine längere Anfahrtszeit einzustellen, riskiert zu Recht einen Anpfiff vom Chef.

Muss man nacharbeiten?
Die Pflicht, ersatzweise die verpassten Arbeitsstunden nachzuholen, hängt entscheidend von den arbeitsvertraglichen Gegebenheiten und ihrer Zumutbarkeit ab. So ist eine Nachleistung der liegengebliebenen Arbeit in Betrieben mit Gleitzeit sicherlich meistens möglich. Einer halbtags beschäftigten Mutter, die nach der Arbeit ihren Sprössling vom Kindergarten abholen muss, ist eine Nacharbeit nach der regulären Arbeitszeit aber sicher nicht zuzumuten.

Wer trägt das Betriebsrisiko?
Ein Arbeitsvertrag ist eine denkbar einfache Sache: Lohn für Arbeitsleistung! Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung zur Verfügung und erhält dafür vom Arbeitgeber monatlich sein vereinbartes Entgelt. Heißt das aber gleichzeitig, ohne Arbeit kein Lohn? Nicht unbedingt, sagen ARAG Experten: Es können Umstände eintreten, die es Arbeitnehmern unmöglich machen, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Eine solche so genannte Leistungsstörung ist zum Beispiel eine Erkrankung, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen; trotzdem erhält er zunächst weiterhin sein monatliches Gehalt. Auch wenn es von der Arbeitgeberseite zu Leistungsstörungen etwa durch defekte Produktionsmaschinen oder Stromausfall kommt, erhält der Arbeitnehmer seinen vereinbarten Lohn. Denn das Betriebsrisiko trägt allein der Arbeitgeber.

Bei Unwetter: Wer trägt das Wegerisiko?
Wenn winterliche Straßenglätte, umgestürzte Bäume oder Überschwemmungen es unmöglich machen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, greift der Begriff des Betriebsrisikos nicht. Das Bundesarbeitsgericht spricht in solchen Fällen von einem witterungsbedingt bestehenden Wegerisiko. Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss grundsätzlich dafür sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit kommt - auch bei widrigen Wetterverhältnissen oder eingestelltem Bahnverkehr. Wird der Arbeitnehmer durch höhere Gewalt an seiner Arbeitsleistung gehindert, entfällt deshalb sein Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dann gilt also: Keine Arbeit, kein Lohn.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Firmenkontakt:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:

Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw@klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von ARAG SE
20.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
19.11.2024 | ARAG SE
Im Sog der Streams
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.11.2024 | Curaden Germany GmbH
Plötzlich reden wieder alle von "Black Friday"!
22.11.2024 | Umwelt- und Weihnachtsmarkt Sophienstraße Berlin, EVENTS - Ralf Bielefeldt
Berlin: 27. Umwelt- und Weihnachtsmarkt in der Sophienstraße
20.11.2024 | Curaden Germany GmbH
Bald kommt der Nikolaus!
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 59
PM gesamt: 419.089
PM aufgerufen: 71.066.964