ARAG Recht schnell...
08.02.2023
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Verwertung der Tonaufnahme einer Dashcam +++
Ein städtischer Mitarbeiter warf seinem Kollegen vor, dieser habe mutwillig sein Auto zerkratzt. Als Beweis legte er die Tonaufzeichnung einer Dashcam aus seinem Auto vor. Darauf war ein Kratzgeräusch zu hören. Der Beklagte bestritt die Sachbeschädigung und widersprach zudem der Verwertung der Dashcam-Aufnahmen. Erstens könne der Ton nachträglich hinzugefügt worden sein oder das Kratzgeräusch von einer anderen Quelle stammen. Darüber hinaus war er der Ansicht, dass die anlasslosen Dashcam-Aufzeichnungen datenschutzrechtlich unzulässig seien. Laut ARAG Experten liegt in diesem Fall zwar ein Datenschutzverstoß vor, doch nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf dürfen die vorliegenden Beweise trotzdem verwertet werden (Az.: 13 Sa 624/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Düsseldorf .
+++ Keine Arbeitslosengeldsperre bei Rückkehr in die Selbstständigkeit +++
Wird eine abhängige Beschäftigung für die Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbstständigkeit gekündigt, darf nach Auskunft der ARAG Experten die Bundesagentur für Arbeit nicht die Regelsperrzeit von zwölf Wochen für Arbeitslosengeld verhängen. Denn es sei von einem Härtefall auszugehen, wenn die Kündigung von der berechtigten Annahme geleitet sei, die selbstständige Tätigkeit wiederaufnehmen zu können, so das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (Az.: L 9 AL 106/22 B ER).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG .
+++ Kein Unterricht bei Lehrermangel +++
Bei Lehrermangel besteht kein Anspruch auf lehrplanmäßigen Unterricht. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, welches in einem Eilrechtsstreit Beschwerden von neun Schülern zurückgewiesen hat. Anlass zu gerichtlichem Einschreiten sei erst dann gegeben, wenn es die Schulverwaltung in Fällen von Unterrichtsausfall unterlasse, zeitnah die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Möglichen zu ergreifen (Az.: 4 EO 614/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG .
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw@klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von ARAG SE
24.01.2025 | ARAG SE
Mängel in der Wohnung: Das können Mieter tun
Mängel in der Wohnung: Das können Mieter tun
23.01.2025 | ARAG SE
Oberberg Gruppe und ARAG Krankenversicherung kooperieren
Oberberg Gruppe und ARAG Krankenversicherung kooperieren
23.01.2025 | ARAG SE
Scraping: Von unsichtbaren Schäden und enormen Folgen
Scraping: Von unsichtbaren Schäden und enormen Folgen
22.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
21.01.2025 | ARAG SE
Recht auf (Weiter)Bildung
Recht auf (Weiter)Bildung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.01.2025 | Curaden Germany GmbH
Happy Valentine - Überraschung!
Happy Valentine - Überraschung!
23.01.2025 | Lothring GmbH
Leere und bestückte Werkzeugwagen für individuelle Anforderungen
Leere und bestückte Werkzeugwagen für individuelle Anforderungen
22.01.2025 | Wirth GmbH
Startup DoggyLove überrascht mit pflanzlichen Hundesnacks
Startup DoggyLove überrascht mit pflanzlichen Hundesnacks
21.01.2025 | Gleichklang limited
Neue Perspektiven auf Hass in toxischen Beziehungen
Neue Perspektiven auf Hass in toxischen Beziehungen
20.01.2025 | PEARL GmbH
PEARL sports Digitaler Bein- und Armtrainer
PEARL sports Digitaler Bein- und Armtrainer