ARAG Recht schnell...
27.09.2023 / ID: 399265
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Keine lebenslange Fahrsperre +++Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen. ARAG Experten verweisen auf Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches entschied, dass ein Fahrverbot für alle Linien des Unternehmens marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist (Az.: VI-6 U 1/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf .
+++ Vorsicht beim Wenden +++
Wer in ein verkehrswidrig wendendes Fahrzeug hineinfährt, obwohl er hätte bremsen können, haftet zu 50 Prozent mit. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Hanau. Notfalls muss eine Kollision gegebenenfalls durch vollständiges Anhalten seines Fahrzeugs verhindert werden (Az.: 2 S 62/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Hanau .
+++ Geld zurück, wenn's im Urlaub regnet? +++
Das können die ARAG Experten mit einem klaren "Nein" beantworten. Auch wenn man sich grundsätzlich für seinen Strandurlaub Sonne und für den Skiurlaub Schnee wünscht - ein Reisemangel ist schlechtes oder unpassendes Wetter im Urlaub nicht. In einem konkreten Fall handelte es sich um eine exklusive Privatrundreise durch Ecuador, die nicht wunschgemäß verlief. Die genervte Urlauberin hatte gleich zahlreiche Dinge zu beanstanden: Aufgrund von miesem Wetter, einem ausgefallenen Ausflug und Lärm verlangte sie vom Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung von rund 30 Prozent, immerhin 6.000 Euro. Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt sprachen ihr für den gestrichenen Ausflug und die Lärmbelästigung allerdings nur 800 Euro zu Az.: 16 U 54/23. Beim Wetter hingegen stellten sie klar, dass Urlauber sich selbst über die klimatischen Gegebenheiten am Zielort informieren müssen. Und ein Blick ins Internet oder in einen Reiseführer hätte der Frau klargemacht, dass sie ihren Luxus-Urlaub in der Regenzeit gebucht hatte.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt a. M. .
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ARAG SE
29.06.2026 | ARAG SE
Flunker-Ferien können teuer werden
Flunker-Ferien können teuer werden
26.06.2026 | ARAG SE
Zugverspätung: Was Fahrgästen zusteht
Zugverspätung: Was Fahrgästen zusteht
25.06.2026 | ARAG SE
Gut vorbereitet in den Ruhestand: Was bei der Rente zählt
Gut vorbereitet in den Ruhestand: Was bei der Rente zählt
24.06.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…
23.06.2026 | ARAG SE
Apothekenreform: Das ändert sich für Patienten
Apothekenreform: Das ändert sich für Patienten
Weitere Artikel in dieser Kategorie
29.06.2026 | Aqua Planet
Frühjahr als Hochsaison für neue Riffbecken: Weichkorallen und Meerwassertiere gefragt
Frühjahr als Hochsaison für neue Riffbecken: Weichkorallen und Meerwassertiere gefragt
26.06.2026 | MakeMyCard
Digitale Grußkarten für jeden Anlass
Digitale Grußkarten für jeden Anlass
26.06.2026 | PEARL GmbH
Somikon 2in1-Selfie-Stick & Smartphone-Stativ 166,5 cm FB
Somikon 2in1-Selfie-Stick & Smartphone-Stativ 166,5 cm FB
24.06.2026 | Bund Deutscher Tierfreunde e.V.
Alte und kranke Fundtiere belasten zunehmend Tierheime
Alte und kranke Fundtiere belasten zunehmend Tierheime
22.06.2026 | Online Buchclub
5 spannende Thriller-Reihen auf Deutsch, die du gar nicht weglegen kannst
5 spannende Thriller-Reihen auf Deutsch, die du gar nicht weglegen kannst

