ARAG Recht schnell...
27.09.2023 / ID: 399265
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen. ARAG Experten verweisen auf Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches entschied, dass ein Fahrverbot für alle Linien des Unternehmens marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist (Az.: VI-6 U 1/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf .
+++ Vorsicht beim Wenden +++
Wer in ein verkehrswidrig wendendes Fahrzeug hineinfährt, obwohl er hätte bremsen können, haftet zu 50 Prozent mit. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Hanau. Notfalls muss eine Kollision gegebenenfalls durch vollständiges Anhalten seines Fahrzeugs verhindert werden (Az.: 2 S 62/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Hanau .
+++ Geld zurück, wenn's im Urlaub regnet? +++
Das können die ARAG Experten mit einem klaren "Nein" beantworten. Auch wenn man sich grundsätzlich für seinen Strandurlaub Sonne und für den Skiurlaub Schnee wünscht - ein Reisemangel ist schlechtes oder unpassendes Wetter im Urlaub nicht. In einem konkreten Fall handelte es sich um eine exklusive Privatrundreise durch Ecuador, die nicht wunschgemäß verlief. Die genervte Urlauberin hatte gleich zahlreiche Dinge zu beanstanden: Aufgrund von miesem Wetter, einem ausgefallenen Ausflug und Lärm verlangte sie vom Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung von rund 30 Prozent, immerhin 6.000 Euro. Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt sprachen ihr für den gestrichenen Ausflug und die Lärmbelästigung allerdings nur 800 Euro zu Az.: 16 U 54/23. Beim Wetter hingegen stellten sie klar, dass Urlauber sich selbst über die klimatischen Gegebenheiten am Zielort informieren müssen. Und ein Blick ins Internet oder in einen Reiseführer hätte der Frau klargemacht, dass sie ihren Luxus-Urlaub in der Regenzeit gebucht hatte.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt a. M. .
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ARAG SE
10.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
09.09.2025 | ARAG SE
Data Act: Mehr Kontrolle für Verbraucher
Data Act: Mehr Kontrolle für Verbraucher
08.09.2025 | ARAG SE
So klingt der bundesweite Warntag
So klingt der bundesweite Warntag
05.09.2025 | ARAG SE
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
04.09.2025 | ARAG SE
SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften
SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.09.2025 | Aqua Planet
Große Artenvielfalt und kompetente Beratung beim Kauf von Aquariumfischen
Große Artenvielfalt und kompetente Beratung beim Kauf von Aquariumfischen
10.09.2025 | PEARL GmbH
Royal Gardineer Automatische Solar-Akku-Hühnerklappe
Royal Gardineer Automatische Solar-Akku-Hühnerklappe
08.09.2025 | Voila Cafe & Shishabar
Voilá - Cocktails in Frankfurt neu erleben
Voilá - Cocktails in Frankfurt neu erleben
08.09.2025 | Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ)
Bio-Vielfalt beim VollCorner Genusstag
Bio-Vielfalt beim VollCorner Genusstag
08.09.2025 | Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ)
Startschuss für die Bayerischen Bio-Erlebnistage:
Startschuss für die Bayerischen Bio-Erlebnistage:
