Shoppen auf Weihnachtsmärkten: reklamieren ja, umtauschen nein
29.11.2023 / ID: 403112
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Wiesbaden, 29. November 2023. Kunsthandwerk, Spielzeug oder Selbstgenähtes: Zum Jahresende locken die Weihnachtsmärkte mit zahlreichen Geschenkideen. Allerdings lassen sich die hier gekauften Waren in der Regel nicht umtauschen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.Wer auf einem Weihnachtsmarkt etwas umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Verkäuferin oder des Verkäufers angewiesen. "Es gibt hier im Regelfall kein 14-tägiges Widerrufsrecht wie im Onlinehandel", erklärt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Das heißt: Gefällt Käuferinnen und Käufern die Ware später nicht mehr, können sie diese nicht einfach zurückgeben. Ein Fehlgriff bei der Geschenkauswahl oder den neuen Christbaumkugeln lassen sich nicht durch einen Umtausch rückgängig machen. "Alternativ ist es auch möglich, sich schriftlich ein Rückgaberecht bestätigen zu lassen", ergänzt Nuß.
Bei Mängeln Reklamation möglich
Anders sieht es aus, wenn die Ware Mängel aufweist. Dann greift wie überall das Gewährleistungsrecht. Es beginnt mit dem Einkauf und gilt für Neuware in der Regel zwei Jahre lang. "Bei einer Reklamation ist es notwendig, den Kauf nachzuweisen. Das geht am besten mit einem Kassenzettel oder einer Quittung", sagt R+V-Experte Nuß. Für den Fall, dass ein Mangel erst nach dem Ende des Weihnachtsmarktes auffällt, kann man die Adresse der Händlerin oder des Händlers zu notieren.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Mängel möglichst direkt reklamieren, am besten innerhalb eines Jahres. Denn in dieser Frist müssen Verkäuferinnen und Verkäufer bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf nachweisen, dass die Ware beim Kauf in Ordnung war.
- Im zweiten Jahr der Gewährleistungsfrist dreht sich die Beweislast um: Die Käuferin oder der Käufer müssen nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag.
- Die Originalverpackung ist für eine Reklamation nicht unbedingt erforderlich.
Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
28.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Auto parken: Offene Fenster können teuer werden
Auto parken: Offene Fenster können teuer werden
20.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen
07.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert
04.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden
Ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden
24.04.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Schulzeit im Ausland: So sichern Eltern ihr Kind ab
Schulzeit im Ausland: So sichern Eltern ihr Kind ab
Weitere Artikel in dieser Kategorie
06.06.2026 | PEARL GmbH
AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider
AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider
03.06.2026 | KAYAK
Reisen mit den Vierbeinern: Das sind die haustierfreundlichsten beliebten Urlaubsdestinationen
Reisen mit den Vierbeinern: Das sind die haustierfreundlichsten beliebten Urlaubsdestinationen
02.06.2026 | Orient Art Studio
Orient Art Studio wächst: Neuer Standort in Kreuzberg
Orient Art Studio wächst: Neuer Standort in Kreuzberg
02.06.2026 | norisbank GmbH
norisbank Sommerumfrage 2026
norisbank Sommerumfrage 2026

