Einbruch-Diebstahl: Kaufbelege und Fotos von Wertsachen erleichtern die Erstattung
27.08.2013 / ID: 133214
Garten, Bauen & Wohnen
Wiesbaden, 27. August 2013. Wohnung durchwühlt, Armbanduhr und Spiegelreflexkamera gestohlen, Bargeld weg: Mehr als 140.000 Mal im Jahr schlagen Einbrecher in Deutschland zu - Tendenz steigend. Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. Voraussetzung: Der Bestohlene kann beweisen, dass er die entwendeten Wertsachen besessen hat. "Wenn er beispielsweise einen Kassenbon vorlegt, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert", so Hanna Harsche, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V-Versicherung. Sie rät zudem, Wertsachen zu fotografieren, um einen zusätzlichen Nachweis zu haben.
Dabei ist es wichtig, Fotos, Quittungen und Kassenbons an einem sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen aufzubewahren - natürlich ohne Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. "Wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen", warnt R+V-Expertin Harsche.
Zertifikate anfertigen lassen
Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen ist der Versicherte in der Beweispflicht. "Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen", empfiehlt Hanna Harsche. Bei Münzen oder Schmuck hilft ein Gang zum Juwelier, den Wert von alten Möbeln, Bildern oder Porzellan können Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Alle wichtigen Gegenstände fotografieren, in einer Liste dokumentieren und sicher verwahren, am besten an mehreren Stellen.
- Wer die Originalbelege oder Kopien bei Freunden, Verwandten oder im Bankschließfach hinterlegt, sichert sich auch für den Brandfall ab.
- Bei besonders teuren Gegenständen springt die Versicherung oftmals nur ein, wenn diese in einem Tresor aufbewahrt wurden. Wer keinen Tresor hat, kann wertvolle Gegenstände auch in einem Bankschließfach deponieren.
- Rechnungen für Wertgegenstände immer aufheben, auch wenn die Garantie bereits abgelaufen ist.
- Apps für Smartphones und Tablets fotografieren nicht nur Kassenzettel ab, sie scannen auch den Barcode und speichern alle wichtigen Informationen vom Kaufdatum über Preis des Artikels bis zum Ablauf der Garantie.
- Vorsicht bei Bargeld: Zwar deckt die Hausratversicherung auch den Diebstahl von Bargeld ab, das nicht im Tresor liegt - allerdings nur bis etwa 1.500 Euro. Das ist abhängig vom Versicherungsvertrag.
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