Pressemitteilung von Ute Klingner

Baumkontrolle aktuell: Ende September endet die Schutzfrist


18.09.2014 / ID: 174878
Garten, Bauen & Wohnen

Wer einen Baum besitzt hat im Sommer und Herbst viel zu tun, egal ob es um das Schneiden, die Ernte oder Schädlingsbefall geht. Dabei muss immer die noch aktuelle Schutzfrist gemäß Â§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden.

Sie endet jedes Jahr am 30. September und verbietet bis dahin Baumbesitzern Bäume, Hecken oder Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Das Ziel dabei ist es Vögel in der Brutzeit weder zu stören noch unnötig Nist- und Brutstätten zu entziehen. Betroffen sind hierbei allerdings nur die Bäume und Hecken, die sich nicht in einem Wald, auf einer Kurzumtriebsplantage oder auf gärtnerisch genutzten Grünflächen befinden.

Aber natürlich sind Pflege und Schutzfrist nicht das einzige, worum sich Baumbesitzer kümmern müssen.

Um bei Baumpflege und Baumkontrolle vor Ort gemäß der Schutzfristen und anderer Regelungen handeln zu können, gibt es das praktische Taschenbuch "1x1 der Baumkontrolle". Im handlichen DIN A6-Format sind darin neben genauen Angaben zur Schutzfrist auch Informationen und zahlreiche Abbildungen zu Krankheiten, Pilzen und Käfern zu finden. Dazu enthält es praktische Erläuterungen zu möglichen Maßnahmen bei unsicheren Bäumen.

Weitere Informationen finden Sie unter Das 1x1 der Baumkontrolle (http://www.forum-verlag.com/oeffentliche-verwaltung/bauhof/das-1x1-der-baumkontrolle.html)
Schutzfrist gemäß Â§ 39 Bundesnaturschutzgesetz Baumkontrolle Baumpflege 1x1 der Baumkontrolle Forum Verlag Herkert GmbH

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