Pressemitteilung von Infocenter der R+V Versicherung

Glatteisgefahr - tropfende Dachrinne schnell reparieren


Garten, Bauen & Wohnen

Glatteisgefahr - tropfende Dachrinne schnell reparierenWiesbaden, 14. Januar 2025. Vorsicht Glatteis: Bei einer undichten Dachrinne kann sich das tropfende Wasser auf Wegen und Bürgersteigen sammeln. Ist der Boden gefroren, entsteht schnell eine Eisschicht - sie birgt Rutschgefahr für Passanten. Schäden an Dachrinnen sollten deshalb sofort repariert werden, rät das Infocenter der R+V Versicherung.

Rund um das Haus und auf angrenzenden Wegen Schnee zu schippen, damit niemand ausrutscht und stürzt, ist selbstverständlich. Was vielen nicht bewusst ist: Auch von einer tropfenden Dachrinne kann Gefahr ausgehen. "Ist die Dachrinne die Ursache von Glatteis und kommt es zu einem Unfall, können unter Umständen die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer zur Verantwortung gezogen werden. Denn sie haben die Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt", sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung.

Doch was bedeutet eigentlich Verkehrssicherungspflicht? Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen andere vor Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen. Das gilt ganz besonders im Winter. "Eine kleine Glatteisfläche ist oft schwer zu sehen - vor allem, wenn noch eine feine Schneeschicht darüber liegt", so R+V-Experte Barthelmann. Wer ein Haus besitzt, muss solche Stellen sofort sichern, das Eis entfernen und die Ursache so schnell wie möglich beheben.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Ist die Dachrinne verstopft, kann sie überlaufen. Bei Frost entsteht ebenfalls schnell eine gefährliche Eisschicht. Deshalb ist es wichtig, die Rinne regelmäßig zu säubern und auf Schäden hin zu untersuchen.
- Wer einen Winterdienst beauftragt hat, gibt die Haftung damit nicht komplett ab - es muss kontrolliert werden, ob alle Gefahren beseitigt sind.
- Wenn eine Hausbesitzerin oder ein Hausbesitzer für einen Unfall haftet, springt in der Regel entweder die Privathaftpflicht- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.

(Bildquelle: Pixabay)

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