Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin
30.01.2025
Garten, Bauen & Wohnen

Eheleute, Partnerschaften oder Wohngemeinschaften: Oft unterschreiben alle, die einziehen, den Mietvertrag gemeinsam als Hauptmieterinnen oder Hauptmieter. "Damit tragen sie gemeinsam die Mietkosten und andere vertragliche Verpflichtungen für die Wohnung. Die konkrete Aufteilung muss die Mietgemeinschaft selbst festlegen", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Möchte eine Partei ausziehen, gilt der gemeinsame Vertrag trotzdem weiter: Ein Auszug allein beendet das Mietverhältnis nicht. Die Vermieterseite kann die Miete und andere Kosten weiterhin von allen Parteien einfordern.
Kündigung geht nur gemeinsam
Grundsätzlich gilt zudem: Unterzeichnen mehrere Parteien einen Mietvertrag, können sie diesen nur gemeinsam kündigen. Will eine Person ausziehen, die andere aber weiter in der Wohnung bleiben, muss der Mietvertrag umgeschrieben werden. Doch das geht nur, wenn die Vermieterseite damit einverstanden ist: "Daher sollte schon bei Abschluss eines Mietvertrags schriftlich festgehalten werden, was beim Auszug von nur einer Partei geschieht. Sonst kann ein Mieter oder eine Mieterin unter Umständen allein gar nicht kündigen - und erlebt eine unangenehme Überraschung", erklärt R+V-Experte Rempel. Denn im schlimmsten Fall ist eine rechtliche Auseinandersetzung notwendig, um aus dem Mietvertrag herauszukommen. "Und so lange bleibt man in der Haftung für Miete, Nebenkosten und sogar Schäden an der Mietsache, selbst wenn man längst ausgezogen ist", ergänzt Rempel. Anders liegt der Fall, wenn in einer WG jedes Mitglied einen einzelnen Vertrag mit der Vermieterpartei geschlossen hat oder wenn im Mietvertrag explizit geregelt ist, dass eine der Parteien kündigen kann.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Gerade bei Wohngemeinschaften werden immer wieder Zimmer frei. Wenn nicht jeder einen eigenen Mietvertrag hat, empfiehlt sich eine sogenannte "Nachfolge-Klausel" im Mietvertrag einzufügen oder die Untervermietung ausdrücklich zu erlauben.
- Regelungen zur anteiligen Miethöhe und zur Nebenkostenabrechnung sollten immer schriftlich festgehalten werden.
- Wenn die Mietparteien verheiratet waren und sich trennen, gelten besondere Regelungen für die Kündigung von Mietverträgen.
(Bildquelle: Pixabay)
Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
28.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Personalausweis: Nicht jeder darf ihn kopieren
Personalausweis: Nicht jeder darf ihn kopieren
23.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Kinder, Küche, Krankenhaus: Gefahren vermeiden
Kinder, Küche, Krankenhaus: Gefahren vermeiden
08.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Radfahren im Wald ist nicht überall erlaubt
Radfahren im Wald ist nicht überall erlaubt
03.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Vorsicht in Tiefgaragen: Autoreifen als Diebesbeute
Vorsicht in Tiefgaragen: Autoreifen als Diebesbeute
02.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Bauarbeiten: Große Gefahren für kleine Heimwerker
Bauarbeiten: Große Gefahren für kleine Heimwerker
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.05.2025 | Treppenlifter ME
Interaktives Erlebnis der nächsten Generation: Neuer 3D-Showroom präsentiert Lifte virtuell
Interaktives Erlebnis der nächsten Generation: Neuer 3D-Showroom präsentiert Lifte virtuell
02.05.2025 | ARAG SE
ARAG Verbrauchertipps mit nackten Tatsachen
ARAG Verbrauchertipps mit nackten Tatsachen
30.04.2025 | ELA Container GmbH
Welt-Leitmesse bauma für ELA Container ein voller Erfolg
Welt-Leitmesse bauma für ELA Container ein voller Erfolg
30.04.2025 | Freese Fußbodentechnik GmbH
Nachhaltig bauen - upcycling Terrazzo aus Betonbruch
Nachhaltig bauen - upcycling Terrazzo aus Betonbruch
30.04.2025 | Herberge Alte Meisterey / PR-Public
Herberge "Alte Meisterey" in Mühlberg an der Elbe
Herberge "Alte Meisterey" in Mühlberg an der Elbe
