Treppenhaus: Brandschutz geht vor Bequemlichkeit
10.03.2025
Garten, Bauen & Wohnen

In einem Mehrfamilienhaus nutzen viele den Raum vor der eigenen Wohnungstür als Abstellfläche. "Das Treppenhaus liegt außerhalb der vermieteten Wohnräume. Wie und in welchem Umfang es genutzt werden darf, ist grundsätzlich Sache des Vermieters", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Meist regeln der Mietvertrag oder die Hausordnung, was dort stehen darf und was nicht.
Doch das Treppenhaus dient auch als Flucht- und Rettungsweg. Deshalb darf es nicht zu sehr durch Möbel oder andere Gegenstände blockiert werden - unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Geregelt ist das in den Bauordnungen und Brandschutzverordnungen der Bundesländer. "Die Empfehlung ist: Im Treppenhaus sollte so wenig brennbares Material wie möglich stehen. Zudem müssen die Wege immer ausreichend breit sein, damit sie im Notfall als Flucht- und Rettungswege nutzbar sind", erklärt R+V-Experte Rempel.
Sonderregelungen für Gehhilfen, Rollatoren oder Kinderwagen
Gehhilfen, Rollatoren oder Kinderwagen können unter bestimmten Umständen im Treppenhaus geparkt werden. "Das gilt beispielsweise, wenn kein anderer, leicht zugänglicher Raum vorhanden ist, und es keinen Fahrstuhl bis zur Wohnungstür gibt", sagt Michael Rempel. Allerdings dürfen andere Parteien im Haus nicht zu stark eingeschränkt werden. "Bei einem sehr engen Flur kann der Vermieter entweder einen anderen Abstellplatz anbieten oder verlangen, dass das Gefährt dort nicht abgestellt wird", so Rempel weiter. Der Transport in die Wohnung oder den Keller muss jedoch für die Betroffenen zumutbar sein.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Für Fahrräder gelten in Treppenhäusern keine Sonderregelungen. Wer Rad fährt, muss sein Zweirad also in die Wohnung oder den Keller bringen oder draußen parken.
- Blumenkästen, Schlitten und Schuhe im Treppenhaus können per Brandschutzverordnung, per Hausordnung oder per Mietvertrag verboten sein.
- Wer zu viele Gegenstände im Treppenhaus lagert, kann vom Vermieter abgemahnt werden. Sogar eine Kündigung ist bei wiederholten Verstößen möglich.
- In Wohnungen besteht Rauchmelderpflicht - in vielen Treppenhäusern nicht. Denn bei einem Brand in dem Bereich sollten Betroffene in ihrer Wohnung bleiben, die Fenster öffnen und auf Hilfe warten.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
08.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Radfahren im Wald ist nicht überall erlaubt
Radfahren im Wald ist nicht überall erlaubt
03.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Vorsicht in Tiefgaragen: Autoreifen als Diebesbeute
Vorsicht in Tiefgaragen: Autoreifen als Diebesbeute
02.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Bauarbeiten: Große Gefahren für kleine Heimwerker
Bauarbeiten: Große Gefahren für kleine Heimwerker
20.03.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
"Quishing": Betrug durch manipulierte QR-Codes
"Quishing": Betrug durch manipulierte QR-Codes
12.03.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Oft eine Straftat: Mit dem Nachwuchs Autofahren üben
Oft eine Straftat: Mit dem Nachwuchs Autofahren üben
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.04.2025 | Bauherrenreport GmbH
Suchmaschinenmarketing für Handwerksbetriebe
Suchmaschinenmarketing für Handwerksbetriebe
11.04.2025 | CallunaCasa
Draußen Dekorieren - Ein Ratgeber zur Materialauswahl
Draußen Dekorieren - Ein Ratgeber zur Materialauswahl
10.04.2025 | Franken Maxit Mauermörtel GmbH & Co.
Armierungsmörtel aus Pflanzenkohle
Armierungsmörtel aus Pflanzenkohle
10.04.2025 | INSTAR Deutschland GmbH
INSTAR Deutschland präsentiert neue Generation der 4K-Überwachung: Intelligent, gestochen scharf, sicher
INSTAR Deutschland präsentiert neue Generation der 4K-Überwachung: Intelligent, gestochen scharf, sicher
08.04.2025 | Heinz Sielmann Stiftung
Deutschland sucht das Gartentier des Jahres 2025
Deutschland sucht das Gartentier des Jahres 2025
