Pressemitteilung von FRTG Steuerberatungsgesellschaft

Grundsteuer-Hebesätze ab 01.01.2025 transparent


Immobilien

Grundsteuer-Hebesätze ab 01.01.2025 transparentMit der Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, stehen Haus- und Grundstücksbesitzer vor der Frage, wie sich ihre Grundsteuer künftig verändern wird. Neun Bundesländer schaffen bereits Klarheit und veröffentlichen online die sogenannten "fairen Hebesätze", die als Orientierung für die künftige Steuerbelastung dienen.

### **Hintergrund der Grundsteuerreform**
Ab 2025 gelten neue Regeln für die Berechnung der Grundsteuer. Die Reform sieht eine einheitliche Grundsteuermesszahl von 0,34 vor. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum beträgt die Grundsteuermesszahl hingegen 0,31 .

Wichtig ist, dass die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Das bedeutet, dass die Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen müssen, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer von 2024 auf 2025 insgesamt unverändert bleiben.

### **Wie wird der aufkommensneutrale Hebesatz ermittelt?**
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
1. **Ermittlung des aktuellen Steueraufkommens**: Zunächst wird das Grundsteueraufkommen nach dem bisherigen Recht für 2024 berechnet.
2. **Schätzung der neuen Messbeträge**: Die Grundsteuerbemessungsgrundlagen werden basierend auf den neuen Bewertungsregeln geschätzt.
3. **Berechnung der Hebesätze**: Abschließend wird das aufkommensneutrale Steueraufkommen für 2025 definiert, aus dem die neuen Hebesätze abgeleitet werden.

Diese neuen Hebesätze gelten jedoch nur für die Grundsteuer B, die sich auf Grundstücke des Grundvermögens wie Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsgrundstücke bezieht. Für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliches Vermögen betrifft, gibt es aufgrund unzureichender Datenlage keine entsprechenden Berechnungen.

### **Hebesätze in den Bundesländern**
Der entscheidende Faktor für die künftige Steuerbelastung ist der Hebesatz, der sich durch die Reform vielerorts ändern wird. Mittlerweile haben folgende Bundesländer die geplanten "fairen Hebesätze" veröffentlicht:
- **Berlin**
- **Bremen (inkl. Bremerhaven)**
- **Hamburg**
- **Sachsen**
- **Hessen**
- **Nordrhein-Westfalen**
- **Baden-Württemberg**
- **Schleswig-Holstein**
- **Saarland**

Diese Transparenz ermöglicht es Eigentümern, ihre künftige Grundsteuer zumindest grob abzuschätzen.

### **Fazit**
Die Reform der Grundsteuer bringt für viele Eigentümer Änderungen mit sich, insbesondere durch die Neubewertung der Grundstücke und die Anpassung der Hebesätze. Die veröffentlichten Hebesätze in neun Bundesländern bieten eine erste Orientierung, um die potenzielle Steuerbelastung ab 2025 besser einschätzen zu können. Gemeinden tragen dabei eine Schlüsselrolle, um die Reform tatsächlich aufkommensneutral umzusetzen und keine zusätzlichen Belastungen für die Steuerzahler zu schaffen.

(Bildquelle: iStock-1127104847)

Firmenkontakt:

FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10

http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt:

FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
27.11.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Verrechnungspreisdokumentation: Verschärfte Vorlagepflichten ab 2025
05.09.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerliche Aspekte für Influencer - Was gilt es zu beachten?
06.08.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Meldepflicht für Registrierkassen ab 01.01.2025
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.12.2024 | wowi energy solutions GmbH
Max A. Renn ist neuer geschäftsführender Gesellschafter
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 4
PM gesamt: 419.524
PM aufgerufen: 71.242.710