Unternehmensnachfolge im Mittelstand
24.06.2025 / ID: 429670
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der deutsche Mittelstand steht vor einem tiefgreifenden Generationswechsel. Studien des IfM Bonn und der KfW zeigen: Bis 2027 werden über **850.000 mittelständische Unternehmen** in Deutschland eine Nachfolgelösung benötigen. Besonders alarmierend ist, dass fast jeder dritte Unternehmer über 60 Jahre bislang keinen geeigneten Nachfolger gefunden hat. Die wirtschaftlichen Folgen drohen gravierend zu werden - nicht nur für Arbeitsplätze und regionale Strukturen, sondern auch für die Steuerbasis der Kommunen.Angesichts dieser Entwicklungen rücken steuerliche Anreize und Abschreibungsmodelle für Unternehmensübergaben stärker in den politischen und betriebswirtschaftlichen Fokus.
Nachfolgekrise trifft Kern des Mittelstands
Der Mittelstand - häufig inhabergeführt und lokal verwurzelt - stellt mit über 99% der Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Doch viele dieser Unternehmen sehen sich einem strukturellen Problem gegenüber: Während die Gründer- und Inhabergeneration langsam in den Ruhestand tritt, bleibt die Nachfolgegeneration oft aus - sei es aus Mangel an Interesse, Kapital oder Kenntnis über die steuerlichen Auswirkungen eines Übergangs.
In zahlreichen Fällen scheitert die Unternehmensnachfolge nicht an betriebswirtschaftlichen Faktoren, sondern an steuerlichen Hürden und einer fehlenden strategischen Planung.
Steuerliche Belastung bei Übergabe oft unterschätzt
Ein zentraler Aspekt der Nachfolge ist die erbschaft- oder schenkungsteuerliche Behandlung der Unternehmensübertragung. Zwar sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unter bestimmten Bedingungen Steuerbefreiungen von bis zu 85% oder sogar 100% des Betriebsvermögens vor (§13a, §13b ErbStG), doch sind diese an strenge Voraussetzungen gebunden:
* **Lohnsummenklausel**: Die Fortführung des Betriebs mit gleichbleibender Lohnsumme über fünf bzw. sieben Jahre
* **Behaltensfristen**: Veräußerungsverbot innerhalb von 5 oder 7 Jahren
* **Mindestbeteiligung** bei Kapitalgesellschaften
Diese Regelungen sollen eine reine Steuergestaltung verhindern, stellen aber für Nachfolger insbesondere in kapitalintensiven oder personalarmen Unternehmen ein hohes Risiko dar.
Neues Abschreibungsmodell: Kaufpreisabschreibung über 10 Jahre
Zur Entlastung potenzieller Erwerber wird derzeit auf politischer Ebene verstärkt über ein neues Abschreibungsmodell diskutiert, das dem Mittelstand neue Gestaltungsspielräume eröffnen könnte:
Die Kaufpreisabschreibung über zehn Jahre.
Dabei soll der Kaufpreis eines übernommenen Unternehmens steuerlich linear über zehn Jahre als Betriebsausgabe abgeschrieben werden dürfen. Dies würde insbesondere familienfremden Käufern - also externen Nachfolgern oder Investoren - einen Anreiz bieten, ein Unternehmen zu erwerben, da die steuerliche Belastung über die Jahre verteilt und damit die Liquiditätswirkung gemildert wird.
Vorteile dieses Modells:
* Planungssicherheit für Käufer und Investoren
* Anreiz zur Betriebsfortführung statt Liquidation
* Reduktion der Steuerlast in der Anlaufphase nach der Übernahme
* Vermeidung von Stilllegungen und Arbeitsplatzverlust
Obgleich dieses Modell bislang noch nicht gesetzlich verankert ist, erfährt es breite Unterstützung aus Kammern, Verbänden (z.B. BVMW, DIHK) und steuerpolitischen Fachgremien.
Degressive AfA und Investitionsanreize in Übergangsphasen
Auch außerhalb der klassischen Nachfolgeregelung bietet das Steuerrecht Möglichkeiten, Übergaben steuerlich zu gestalten. Besonders wichtig sind dabei Abschreibungen, etwa im Rahmen von Investitionen nach der Übernahme.
Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn 2025 ein Investitionspaket verabschiedet, das auch für Nachfolger relevant ist. Darin enthalten:
* Degressive Abschreibung** (AfA) auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von bis zu 30%
* Sonderabschreibung nach §7g EStG (Investitionsabzugsbetrag) bei kleinen und mittleren Unternehmen
* Forschungszulage und Innovationsprämien
Diese Maßnahmen bieten Nachfolgern die Möglichkeit, notwendige Modernisierungen oder Digitalisierungsmaßnahmen nach der Übernahme steuerlich wirksam geltend zu machen und so Liquidität zu sichern.
Steuerberatung als kritischer Erfolgsfaktor
Die Unternehmensnachfolge ist ein hochkomplexer Prozess - juristisch, wirtschaftlich und emotional. Doch gerade in der steuerlichen Gestaltung steckt großes Potenzial, um sowohl für Übergeber als auch Übernehmer eine nachhaltige Lösung zu schaffen. Eine frühzeitige steuerliche Begleitung - idealerweise über mehrere Jahre - kann nicht nur Steuerlasten vermeiden, sondern auch Liquiditätsspielräume eröffnen.
Fazit: Steuerpolitik muss Nachfolge fördern - nicht erschweren
Der Mittelstand braucht nicht nur Förderprogramme, sondern vor allem verlässliche und gestaltbare steuerliche Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge. Die derzeit diskutierte Kaufpreisabschreibung über zehn Jahre wäre ein entscheidender Hebel, um Unternehmensübergaben attraktiver zu machen. In Verbindung mit gezielten Abschreibungsmodellen und weniger Bürokratie könnte Deutschland die drohende Nachfolgelücke zumindest teilweise schließen - und die wirtschaftliche Zukunft des Mittelstands sichern.
(Bildquelle: iStock-1206342311)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Essen
Alfredstr. 157
0201/822896-22
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
17.03.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer
Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer
10.03.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Entgeltunterlagen - Warum Unternehmen spätestens bis 2027 handeln müssen
Digitale Entgeltunterlagen - Warum Unternehmen spätestens bis 2027 handeln müssen
24.02.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Investitionsfinanzierung 2026: Wachstum sichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten
Investitionsfinanzierung 2026: Wachstum sichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten
16.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
09.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.03.2026 | JS Research GmbH
OR Royalties: Rekordergebnisse für 2025 und Kauf weiterer Lizenzgebühren!
OR Royalties: Rekordergebnisse für 2025 und Kauf weiterer Lizenzgebühren!
18.03.2026 | JS Research GmbH
Wirtschaftlichkeit mit Wow-Effekt und Mega-Mineralressourcen-Update!
Wirtschaftlichkeit mit Wow-Effekt und Mega-Mineralressourcen-Update!
17.03.2026 | TUNAP GmbH & Co. KG
Mit internationalem Rückenwind: Tunap Group wächst auch 2025
Mit internationalem Rückenwind: Tunap Group wächst auch 2025
17.03.2026 | Alvarez & Marsal
Alvarez & Marsal verstärkt Corporate Transformation Services mit zwei neuen Managing Directors
Alvarez & Marsal verstärkt Corporate Transformation Services mit zwei neuen Managing Directors
17.03.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer
Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

