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Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Pressemitteilung von Joachim Jumpertz
Kommunikation, Präsentation, Information - auf Kakapo.de
03.01.2012 / ID: 42394
Medien & Kommunikation
Ab März 2013 gilt das Vermarktungsverbot für in Tierversuchen getestete Kosmetika - eigentlich. Denn die EU-Kommission arbeitet an Schlupflöchern, um dieses Verbot umgehen zu können. In einem Arbeitsdokument, das sie Ende letzten Jahres Tierschützern vorgelegt hat, spricht sie sich zwar gegen einen weiteren Aufschub des Termins aus - gleichzeitig möchte sie Kosmetikherstellern jedoch die Möglichkeit geben, auch nach Geltung des Vermarktungsverbots neue Inhaltsstoffe außerhalb der EU an Tieren testen zu können.
Der Deutsche Tierschutzbund e.V., der 1981 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet wurde, übt massive Kritik an jeglicher Fortsetzung der Tests, die mit immensem Tierleid verbunden sind, aus. Thomas Schröder, Präsident des Verbands, findet klare Worte: "Mit dem jetzt vorgelegten Dokument ist klar, dass die Kommission nicht wirklich hinter einem Ende der Tierversuche für Kosmetika steht und stattdessen lieber vor der Kosmetikindustrie kuscht. Das Festhalten am Termin für das Verbot wird damit zur Farce".
Bereits im März 2009 wurden EU-weit alle Tierversuche für Kosmetika verboten. Bis zur Geltung des Vermarktungsverbots sind außerhalb der EU nur noch drei bestimmte Tests für die Prüfung kosmetischer Inhaltsstoffe erlaubt - dennoch dürfen die Produkte innerhalb der EU verkauft werden.
In den nächsten Monaten muss aus Brüssel einen Legislativvorschlag kommen, wenn das Verkaufsverbot nicht in Kraft treten soll. Dem aktuellen Entwurf zufolge sollen Firmen auch nach März 2013 Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe unter besonderen Umständen außerhalb der EU an Tieren durchführen und Produkte trotzdem hier vermarkten können, wenn zum Beispiel ein Stoff einen technischen Fortschritt verspricht.
Die von der EU-Kommission entwickelten Ausnahmekriterien sind nicht nur intransparent und kaum überprüfbar, sondern würden auch in Zukunft fragliche Neuerungen auf Kosten von Tierleid legalisieren.
Bereits über 140.000 EU-Bürger haben die EU-weite Kampagne "NEIN zu Tierqual-Kosmetik" unterstützt. Laut Schröder, der ein Verbot ohne Ausnahmen fordert, sei das ein deutliches Signal dafür, dass auch die EU-Bürger weitere Tierversuche für Schönheitsmittel ablehnten.
Es ist an der Zeit, Tierversuchen endgültig den Rücken zuzukehren.
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