Hunde in der Zahnarztpraxis? - Die geregelte Ausnahme
06.06.2012 / ID: 64170
Medizin, Gesundheit & Wellness
Frankfurt, 06. Juni 2012. Blinde- und sehbehinderte Menschen brauchen zur Bewältigung ihres Alltags oft, in manchen Fällen ständig, eine Begleitung. Im Straßenverkehr, zur Orientierung oder um auf Gefahren hinzuweisen, ist Hilfe unverzichtbar und viele Blinde, aber auch Menschen mit anderen Formen körperlicher Behinderung verlassen sich zu 100 Prozent auf einen Begleiter mit vier Pfoten: den ausgebildeten Blindenführ- oder Assistenzhund. Im Unterschied zu menschlichen Begleitpersonen steht der geschulte Vierbeiner seinem Frauchen oder Herrchen rund um die Uhr zur Seite - und ist selbstverständlich auch beim Gang zum Zahnarzt mit dabei.
Zum Sehbehindertentag am 06. Juni betonen die Hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte die generelle Barrierefreiheit der hessischen Praxen - diese macht auch bei Blindenführhunden keine Ausnahme.
Sozialleistungen und damit auch Leistungen im Gesundheitssektor müssen barrierefrei erbracht werden. Darum achten hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht nur darauf, ihre Webseiten nach Möglichkeit für Bildschirmlesegeräte und spezielle Software für Blinde (Screenreader) zugänglich zu gestalten. Es ist ebenso selbstverständlich, dass die Barrieren, die einem Praxisbesuch entgegenstehen könnten, aus dem Weg geräumt werden und zu diesen Barrieren gehört die Unsicherheit, ob der Blindenführhund mit in die Praxis kommen darf.
"Blindenführhunde und Hunde, die Menschen mit anderen Behinderungen begleiten, haben ein jahrelanges und intensives Training hinter sich. Mit ihrem Verhalten in den Praxisräumen gibt es daher keinerlei Probleme. Auch die Hygiene ist kein Argument gegen das Mitführen eines Hundes - selbst wenn er in einer Ecke des Behandlungszimmers liegen würde. Bei den sehr hohen Hygienestandards in den hessischen Zahnarztpraxen ist es unproblematisch, Führ- und Begleithunde zu tolerieren, um ihrem Besitzer die Behandlung zu ermöglichen", kommentiert Dr. Giesbert Schulz-Freywald, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Hessen.
Auch wenn noch keine eindeutige gesundheitsrechtliche Regelung zur Mitführung von Hunden in Praxen und Kliniken vorliegt, kann festgehalten werden, dass gerade die notwendige Mitnahme von Blindenführ- und Assistenzhunden kein Hinderungsgrund für den Zahnarztbesuch ist. Durch die Hilfe des geschulten Praxispersonals ist es auch meist nicht nötig, dass der Vierbeiner im Behandlungszimmer anwesend ist. Ist sein Frauchen oder Herrchen gut in der Praxis angekommen, übernimmt das Praxisteam behutsam die Führung zum Behandlungsstuhl.
Die Zahnarztsuche (http://www.lzkh.de/Content/Pages/100/S00AF0D63?FormID=96&both&listview) auf der Webseite der LZKH (http://www.lzkh.de) informiert alle Patienten über die passende behindertengerechte Praxis in ihrer Nähe.
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