Rechtliche Folgen einer Trennung zwischen Ehegatten
19.02.2013
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtliche Folgen einer Trennung.
Was bei Eingehung der Ehe nicht für möglich gehalten wurde, wird leider häufiger als gedacht zur Realität. Die Ehepartner leben sich auseinander und die Liebe steht vor dem Aus. Doch was ist bei einer Trennung zu beachten? Welche rechtlichen Konsequenzen bringt eine Trennung mit sich und wann spricht man juristisch von einer Trennung? Der folgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Gesichtspunkte und stellt die Konsequenzen einer Trennung dar.
Wann spricht man von einer Trennung?
Von einer Trennung im rechtlichen Sinne spricht man, wenn die Ehegatten getrennt leben und die Absicht haben sich scheiden zu lassen.
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?
Sind Kinder vorhanden, kann derjenige Ehegatte gewöhnlich in der Ehewohnung bleiben, der die Kinderbetreuung übernimmt. Der andere Ehegatte muss dann ausziehen. Eine Trennung kann aber auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden. Die Ehegatten können auch unter einem Dach getrennt leben. Voraussetzung ist aber dann, dass die Ehegatten innerhalb der eigenen Wohnung getrennte Wege gehen und auch getrennt wirtschaften. Sie müssen von Tisch und Bett getrennt leben und eigene Zimmer nutzen. Sie dürfen sich auch nicht mehr wechselseitig durch Übernahme von Einkäufen unterstützen oder füreinander kochen, putzen oder die Wäsche waschen. Auch die eventuell gemeinsame Kontoführung sollte umgestellt werden. Jeder Ehegatte sollte ab dem Zeitpunkt der Trennung ein eigenes Konto führen.
Muss ab dem Zeitpunkt der Trennung bereits Unterhalt gezahlt werden?
Bereits ab der Trennung besteht ein Anspruch auf Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder. Für den Ehegatten, der ein geringeres Einkommen hat, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Unterschiedlich hohe Einkommen werden so ausgeglichen, damit sichergestellt wird, dass beide Ehegatten auch nach einer Trennung Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Führt eine Versöhnung zu einer Beendigung der Trennung?
Eine vollständige Versöhnung beendet die Trennung. Juristisch geht man aber zunächst nur von einem Versöhnungsversuch aus. Erst wenn die Versöhnung über drei Monate anhält, wird die Trennung beendet. Kommt es dann später zu einer erneuten Trennung wird die erste Trennungszeit nach einer Versöhnung von mehr als drei Monaten nicht angerechnet. Scheitert der Versöhnungsversuch vorzeitig vor Erreichen der 3-Monats-Frist läuft die Trennungszeit weiter.
Nach welcher Trennungszeit kann man sich scheiden lassen?
Die Dauer der Trennungszeit ist wichtig für die Absicht der Ehegatten sich scheiden zu lassen. Ein Scheidungsantrag kann regelmäßig erst nach Ablauf eines Jahres (Trennungsjahr) beim Familiengericht gestellt werden. Für die Beantragung der Scheidung besteht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass eine Scheidung nur von einem Anwalt eingereicht werden kann.
Was ändert sich steuerlich durch die Trennung?
Ab dem 01. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres muss die getrennte Veranlagung gewählt werden. Es können dann nicht mehr die Steuerklassen 3 und 5 gewählt werden, sondern es müssen die Steuerklassen 1 und 2 gewählt werden. Dies gilt entgegen vieler Meinungen nicht erst ab der Rechtskraft der Scheidung, sondern bereits für das Folgejahr der Trennung.
Was passiert mit dem Hausrat?
Jeder Ehegatte kann die Hausratsgegenstände behalten, die er in die Ehe mit eingebracht hat. Gegenständen die erst während der Ehe angeschafft wurden, gehören regelmäßig beiden Ehegatten gemeinschaftlich. Diese Gegenstände müssen aufgeteilt werden.
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Rechtsanwalt Max Postulka
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