FREIE WÄHLER bereiten Klage gegen neue 3%-Europa-Hürde vor
14.06.2013 / ID: 122173
Politik, Recht & Gesellschaft
Nach dem Beschluss des Bundestages, bei der Europawahl künftig eine 3% Hürde zu errichten, werden die FREIEN WÄHLER zeitnah Klage einreichen. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim wird die FREIEN WÄHLER unterstützen. Das Bundesverfassungsgericht* hatte am 9. November 2011 die 5%-Hürde bei der Europawahl als verfassungswidrig gekippt. Bei der letzten Europawahl hatten die FREIEN WÄHLER, die seit 1948 erfolgreich Politik machen, 1,7% erreicht und wären mit 2 Abgeordneten im EU-Parlament vertreten.
FREIE WÄHLER-Bundesvorsitzender Hubert Aiwanger: "Die Bundestagsparteien wollen offenbar verhindern, dass wir unsere Ideen von einem bürgernahen Europa der Regionen mit weniger Bürokratie ins Europaparlament einbringen. Und sie wollen offenbar verhindern, dass wir die Euro-Rettungsschirme für Krisenländer im Parlament als ungeeignet anprangern und für unser Parallelwährungskonzept werben, das von der Mehrheit der Deutschen laut GMS-Studie bevorzugt wird."
Die FREIEN WÄHLER würden sich im Europaparlament außerdem dafür stark machen, dass die Trinkwasserversorgung nicht privatisiert wird, sondern in öffentlicher Hand bleibt. Derzeit sammeln die FREIEN WÄHLER Unterschriften gegen die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung.
Aus Sicht der FREIE WÄHLER sind Sperrklauseln im Wahlrecht zum Europaparlament undemokratisch. Sie begünstigten die etablierten Parteien und erschwerten neuen politischen Bewegungen den Weg ins Europaparlament, welches eine andere Funktionsweise als der Bundestag habe. Im Europaparlament wird beispielsweise keine Regierung gewählt.
*Aus der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Die Fünf-Prozent-Sperrklausel bewirkt aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts (Zitat) "eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich ihres Erfolgswerts, weil diejenigen Wählerstimmen, die für Parteien abgegeben worden sind, die an der Sperrklausel gescheitert sind, ohne Erfolg bleiben. Zugleich wird durch die Fünf-Prozent-Sperrklausel der Anspruch der politischen Parteien auf Chancengleichheit beeinträchtigt. Differenzierende Regelungen bei der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien bedürfen stets eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes. Sie müssen zur Verfolgung ihrer Zwecke geeignet und erforderlich sein.
Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass das Europäische Parlament mit dem Wegfall der Fünf-Prozent-Sperrklausel in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werde, kann sich nicht auf ausreichende tatsächliche Grundlagen stützen und trägt den spezifischen Arbeitsbedingungen des Europäischen Parlaments sowie seiner Aufgabenstellung nicht angemessen Rechnung. Zwar ist zu erwarten, dass ohne Sperrklausel in Deutschland - sowie unter Berücksichtigung einer möglichen Beseitigung von Zugangsbeschränkungen in anderen Mitgliedstaaten - die Zahl der nur mit einem oder zwei Abgeordneten im Europäischen Parlament vertretenen Parteien zunimmt und es sich dabei auch nicht um eine zu vernachlässigende Größenordnung handelt. Ohne Sperrklausel in Deutschland wären statt aktuell 162 dann 169 Parteien im Europäischen Parlament vertreten. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass dadurch die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt würde. Zentrale Arbeitseinheiten des Europäischen Parlaments sind die Fraktionen, die über eine erhebliche Integrationskraft verfügen und es über die Jahre hinweg vermocht haben, namentlich die im Zuge der Erweiterungen der Europäischen Union hinzutretenden Parteien trotz der großen Bandbreite der verschiedenen politischen Strömungen zu integrieren. Nach diesen Erfahrungen ist
jedenfalls grundsätzlich davon auszugehen, dass auch weitere Kleinparteien, die beim Fortfall der Sperrklauseln im Europäischen Parlament vertreten wären, sich den bestehenden Fraktionen anschließen können."
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