Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
07.01.2014
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht
Die Inkongruenz einer Leistung des Schuldners setzt als geeignetes Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners voraus, dass an der Liquidität des Schuldners ernsthafte Zweifel bestehen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.11.2013, Az.: IX ZR 248/12).
Sachverhalt - Insolvenzrecht
Herr Müller (Name geändert) ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und Co KG. Im Jahre 1993 erhält Müller eine Pensionszusage über monatlich 6.000,00 DM von dieser Firma.
Am 29.11.1996 verpfändet die Firma dem Müller zur Absicherung der Pensionszusage Versicherungen.
Im Januar 2008 überträgt Müller seine Geschäftsanteile an Dritte und scheidet aus. Gleichzeit bestellt die Firma zur Absicherung der Pensionszusage eine Grundschuld in Höhe von 500.000,00 EUR als Ersatz für die verpfändeten Versicherungen.
Zu diesem Zeitpunkt ist das Unternehmen finanziell gesund. Eine Krise ist nicht in Sicht.
Am 01.01.2010 wird das Insolvenzverfahren über die Firma eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.
Müller klagt auf Feststellung, dass ihm das Absonderungsrecht der Grundschuld zusteht. Der Insolvenzverwalter erhebt Widerklage auf Übertragung der Grundschuld.
Das Landgericht gibt der Klage des Müller statt, das Oberlandesgericht hebt das Urteil auf. Der Bundesgerichtshof gibt der Revision des Müller statt.
Rechtsgründe - Insolvenzrecht
Das Gericht hat nach § 133 Absatz 1 InsO eine tatrichterliche Feststellung zu treffen, ob die spätere Insolvenzschuldnerin bei der Grundschuldbestellung eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht hatte.
Dabei hat das Gericht nach § 286 ZPO eine Gesamtwürdigung aller festgestellten Erkenntnisse vorzunehmen.
Das Beweisanzeichen der Inkongruenz, das heißt, die Stellung einer nicht geschuldeten Sicherheit, ist nicht verwirklicht. Zwar ist die Bestellung einer nicht geschuldeten Grundschuld inkongruent, aber zum Zeitpunkt der Grundschuldbestellung bestanden keine Zweifel an der Liquidität der Firma.
Erst bei Vorliegen ernsthafter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit besteht eine anfechtungsrelevante Inkongruenz.
Ebensowenig kann ein Benachteiligungsvorsatz aus der gezielten Gewährung einer Sicherheit für den Insolvenzfall bestätigt werden. Denn hier sollte die Grundschuld sofort als Sicherheit dienen. Grundschulden sind als Absonderungsrechte gesetzlich ausdrücklich anerkannt.
Mein Rechtstipp - Insolvenzrecht
"Sicherheiten sollten grundsätzlich immer zusammen mit der schuldrechtlichen Hauptvereinbarung bestellt werden. Eine Nachbesicherung kann zur Insolvenzanfechtung führen.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Bildrechte: fotolia
Insolvenzrecht Insolvenzanfechtung Vorsatzanfechtung Rechtsanwalt Insolvenzrecht Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden Rechtsanwalt Dresden Insolvenzverwalter Insolvenzordung Insolvenzverfahren.
http://www.insolvenzrecht-rechtsanwalt-horrion.de
Rechtsanwalt Insolvenzrecht
Radeberger Straße 26 01099 Dresden
Pressekontakt
http://www.insolvenzrecht-rechtsanwalt-horrion.de
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9 01099 Dresden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Ulrich Horrion
16.11.2016 | Ulrich Horrion
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
06.11.2014 | Ulrich Horrion
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
05.08.2014 | Ulrich Horrion
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
06.01.2014 | Ulrich Horrion
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
03.12.2013 | Ulrich Horrion
Angespartes Arbeitseinkommen ist pfändbar - Insolvenzrecht
Angespartes Arbeitseinkommen ist pfändbar - Insolvenzrecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.01.2025 | Conterganstiftung
Vertrauen für weitere fünf Jahre:
Vertrauen für weitere fünf Jahre:
08.01.2025 | Praktiker-Seminare GbR
Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer - auch BPersVG.
Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer - auch BPersVG.
08.01.2025 | Angela Barzen Coach&Speaker
Die Kraft der Vision: Gemeinsam zum Big Picture
Die Kraft der Vision: Gemeinsam zum Big Picture
06.01.2025 | Kindersuche.net
100.000 EUR Belohnung für Hinweise zum Verbleib des vermissten Niederländers Sidney Lute
100.000 EUR Belohnung für Hinweise zum Verbleib des vermissten Niederländers Sidney Lute
06.01.2025 | Secura GmbH
Könnte versucht werden, die Bundestagswahlen mit Künstlicher Intelligenz zu beeinflussen?
Könnte versucht werden, die Bundestagswahlen mit Künstlicher Intelligenz zu beeinflussen?