promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Ulrich Horrion
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
05.08.2014 / ID: 174504
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht
Beschränkt sich der Widerspruch des Schuldners gegen eine als vorsätzliche unerlaubte Handlung angemeldete Forderung nur auf den Rechtsgrund, so ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Tabellenauszugs zulässig (BGH, Beschluss vom 03.04.2014, Az. IX ZB 93/13).
Sachverhalt - Insolvenzrecht
Schuldner S stellt im Jahre 2005 Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ferner beantragt er Restschuldbefreiung. Das Insolvenzverfahren wird eröffnet.
Krankenkasse K meldet EUR 1.876,15 Beitrag zur Insolvenztabelle an. Als Rechtsgrund wird angegeben: Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung.
Schuldner S erhebt Widerspruch nur gegen den Rechtsgrund der Forderung als unerlaubte Handlung. Die Forderung der Gläubigerin K wird zur Insolvenztabelle festgestellt. Später wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und dem S wird Restschuldbefreiung erteilt.
K will die Zwangsvollstreckung betreiben. Dazu beantragt sie vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszuges. Die Vordergerichte lehnen ab. Der BGH gibt der K recht.
Rechtsgründe - Insolvenzrecht
Die Gläubigerin K erhält nach § 201 Abs. 2 Satz 1 InsO die vollstreckbare Ausfertigung und sie darf die Zwangsvollstreckung gegen Schuldner S betreiben.
Nach § 178 Abs. 1 InsO gilt eine angemeldete Forderung als festgestellt, soweit hiergegen im Prüfungstermin bzw. im schriftlichen Verfahren kein Widerspruch vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger erhoben wird. Der Widerspruch des Schuldners hindert die Eintragung der Forderung in die Insolvenztabelle nicht. Der Widerspruch hindert gemäß § 201 Abs. 2 InsO die Rechtskraftwirkung.
Der Widerspruch des Schuldners kann sich auf die Forderung insgesamt oder nur gegen den Rechtsgrund beziehen. Der beschränkte Widerspruch - wie vorliegend - ermöglicht der Gläubigerin K die vollstreckbare Ausfertigung.
Steht die Forderung als solche fest, ist es dem Gläubiger nicht zumutbar, ihm die Klage auf Feststellung zur Tabelle aufzuerlegen.
Der Schuldner kann in der Zwangsvollstreckung die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO erheben. Hier wird entschieden, ob eine vorsätzliche unerlaubte Handlung vorliegt. Falls ja, ist die Forderung gemäß § 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Mein Rechtstipp - Insolvenzrecht
"Bei den Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung handelt es sich meistens um Nichtabführung von Arbeitnehmerbeitragen zur Sozialversicherung.
Es ist förderlich, schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens mit der Krankenversicherung eine Einigung über Ratenzahlungen mit Teilerlass zu schließen. Diese Raten können aber nur aus dem pfändungsfreien Einkommen bezahlt werden.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Rechtsanwalt Dresden
Radeberger Str. 9 01099 Dresden
Pressekontakt
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Rechtsanwalt Dresden - Kanzlei Horrion
Radeberger Strasse 9 01099 Dresden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Ulrich Horrion
16.11.2016 | Ulrich Horrion
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
06.11.2014 | Ulrich Horrion
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
07.01.2014 | Ulrich Horrion
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
06.01.2014 | Ulrich Horrion
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
03.12.2013 | Ulrich Horrion
Angespartes Arbeitseinkommen ist pfändbar - Insolvenzrecht
Angespartes Arbeitseinkommen ist pfändbar - Insolvenzrecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
17.09.2025 | Kanzlei Dr. Henning Hartmann
Zwei Wege zurück zum Führerschein - ohne MPU
Zwei Wege zurück zum Führerschein - ohne MPU
17.09.2025 | Allatra e.V.
ALLATRA drückt Seiner Heiligkeit Papst Leo XIV. ihren Dank für seinen Segen aus: Ein neues Kapitel der globalen Zusammenarbeit
ALLATRA drückt Seiner Heiligkeit Papst Leo XIV. ihren Dank für seinen Segen aus: Ein neues Kapitel der globalen Zusammenarbeit
16.09.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererstattung vor Pfändung nicht sicher
Steuererstattung vor Pfändung nicht sicher
15.09.2025 | Frank Hasler- Coach für Kitas und Schulen
Frank Hasler veröffentlicht Psychothriller als Fallstudie zu systemischen Problemen
Frank Hasler veröffentlicht Psychothriller als Fallstudie zu systemischen Problemen
