Entscheidung zur 3%-Hürde bei Europawahl am 26. Februar
14.02.2014 / ID: 157237
Politik, Recht & Gesellschaft
Die FREIEN WÄHLER hatten gegen die 3%-Hürde bei der kommenden Europawahl geklagt, nachdem die 5%-Hürde für verfassungswidrig erklärt wurde und der Bundestag daraufhin eine 3%-Hürde eingeführt hatte.
Am 26.2. um 10 Uhr wird nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Klage entscheiden, wobei der Bundesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Hubert Aiwanger persönlich anwesend sein wird.
Dazu Aiwanger: "Die 3%-Hürde ist genauso verfassungswidrig und unnötig wie die 5%-Hürde. Ich hoffe im Sinne der Wahlgleichheit, dass künftig nicht wieder Hunderttausende von Wählerstimmen willkürlich in den Abfalleimer geworfen werden. Im Gegensatz zur Situation bei der Bundestagswahl ist beim Europaparlament eine Regierung nicht auf eine stabile Parlamentsmehrheit angewiesen. Die derzeit 162 Parteien des Europaparlaments schließen sich ohnehin zu wenigen großen Fraktionen zusammen und einige zusätzliche Parteien aus
Deutschland würden neue Ideen ins Parlament bringen, ohne die vernünftige Parlamentsarbeit insgesamt zu gefährden."
Die FREIEN WÄHLER treten mit der Stoßrichtung "für ein Europa der Bürgern nicht der Lobbyisten" zur Europawahl an. Forderungen sind u.a. eine Volksabstimmung über das fragwürdige Freihandelsabkommen mit den USA, keine Zulassung von gen- und hormonbehandelten Lebensmitteln, ein Stopp der ESM-Schuldenvergemeinschaftung, mehr Regionalität und das Schließen des zweiten Parlamentssitzes in Straßburg.
Spitzenkandidatin ist die Landtagsabgeordnete und Bäuerin Ulrike Müller.
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