LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber muss Urlaubsanspruch von selbst erfüllen
05.01.2015 / ID: 184082
Politik, Recht & Gesellschaft
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:
Dies ergibt sich nach der Auffassung des LAG daraus, dass der Urlaub dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers dient und damit arbeitsschutzrechtlichen Charakter hat. Dem Arbeitnehmer soll es ermöglicht werden, sich zu erholen und Zeit zur freien Verfügung zu haben.
Zudem meint das LAG, dass sich daraus, dass der Urlaubsanspruch befristet ist und auch verfällt, ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber ergibt. Dieser sei dann auf einen Ersatzurlaubsanspruch gerichtet, wenn der Arbeitgeber den Anspruch nicht rechtzeitig erfülle und dies auch zu vertreten habe. Auf einen Verzug des Arbeitgebers soll es hingegen nicht ankommen. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde, soll dem ehemaligen Arbeitnehmer dann eine Entschädigung in Geld zustehen.
Demzufolge muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zur Gewährung von Urlaub auffordern oder einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ergibt sich laut LAG aus dem BUrlG. Dort ist geregelt, dass der Urlaub innerhalb des vorgegebenen Zeitraums "zu gewähren und zu nehmen" ist. Auch aus dem Arbeitsschutzrecht soll sich ergeben, dass eine Aufforderung entbehrlich ist, denn der Arbeitgeber muss seinen Pflichten zum Gesundheitsschutz auch ohne Aufforderung nachkommen und seinen Betrieb entsprechend organisieren.
Dass Urlaubswünsche zu berücksichtigen sind, spricht nicht dagegen, dass der Arbeitgeber diese erfragen kann und bei mangelnder Antwort den Urlaub selbst einseitig festlegen kann, und somit seiner Pflicht auch nachkommen kann.Das Arbeitsrecht ist eine vielschichtige Materie, in welcher verschiedene zivilrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen. Es ist nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten. Gerade wenn es um die diversen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geht, kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.
Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
arbeitsrecht kündigung abmahnung streik rechtsanwalt rechtsanwältin anwältin anwalt rechtsanwälte kanzlei anwälte bonn düsseldorf frankfurt köln zürich
http://noethelegal.com
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
In der Sürst 3 53111 Bonn
Pressekontakt
http://noethelegal.com
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
In der Sürst 3 53111 Bonn
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Tobias Nöthe
17.12.2014 | Tobias Nöthe
BGH: Prospektfehler im Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom AG
BGH: Prospektfehler im Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom AG
17.12.2014 | Tobias Nöthe
FG Köln: Behandlung von Anschaffungskosten für abbruchreifes Gebäude
FG Köln: Behandlung von Anschaffungskosten für abbruchreifes Gebäude
11.12.2014 | Tobias Nöthe
BFH: Ausfall von Rentenzahlungen rechtfertigt abweichende Steuerfestsetzung
BFH: Ausfall von Rentenzahlungen rechtfertigt abweichende Steuerfestsetzung
11.12.2014 | Tobias Nöthe
OLG München: Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft
OLG München: Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft
11.12.2014 | Tobias Nöthe
OLG München: Zur Testierfähigkeit bei Zweifeln
OLG München: Zur Testierfähigkeit bei Zweifeln
Weitere Artikel in dieser Kategorie
01.07.2025 | Förderverein Wildwasser Darmstadt e.V.
"Gewalt gegen Mädchen und Frauen geht uns alle an"
"Gewalt gegen Mädchen und Frauen geht uns alle an"
01.07.2025 | VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Skandal: Ausländerbehörde Berlin ignoriert Urteil
Skandal: Ausländerbehörde Berlin ignoriert Urteil
30.06.2025 | Bund-Verlag GmbH
Shorlist für den Deutschen Personalräte-Preis 2025 steht
Shorlist für den Deutschen Personalräte-Preis 2025 steht
27.06.2025 | Saturdays for Children
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
27.06.2025 | Daniel Reisenbichler
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
