Wöhrl flüchtet unter Schutzschirm - Anlegern drohen Einschnitte
09.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
Das Amtsgericht Nürnberg hat dem Antrag der Rudolf Wöhrl AG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung am 6. September stattgegeben (Az.: IN 1156/16).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Modekonzern Wöhrl hat seit längerer Zeit wirtschaftlich zu kämpfen. Im sog. Schutzschirmverfahren soll nun die Sanierung gelingen und eine Insolvenz verhindert werden. Das Unternehmen hat im Schutzschirmverfahren drei Monate Zeit, um einen entsprechenden Sanierungsplan vorzulegen.
Wie auch andere Modeketten hat Wöhrl mit der Konkurrenz aus dem Internet zu kämpfen. Die hat zu sinkenden Umsätzen und Verlusten geführt. Im Schutzschirmverfahren soll nun die bereits laufende Restrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens verstärkt und beschleunigt werden, teilt Wöhrl mit. Ziel sei es, die Wöhrl-Gruppe als Ganzes zu erhalten und sie wieder in die Profitzone zu führen. Die operativen Geschäfte in den Modehäusern der Gruppe sollen während des Schutzschirmverfahrens weitergeführt werden. Außerdem werde ein Investor gesucht.
Im Rahmen des Restrukturierungsprozesses müssen auch die Anleger der Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)davon ausgehen, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Wöhrl legte im Jahr 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro auf (WKN: A1R0YA / ISIN: DE000A1R0YA4). Die Anleihe ist mit einem Zinskupon von jährlich 6,5 Prozent ausgestattet und hat eine fünfjährige Laufzeit. Im Februar 2018 wäre sie zur Rückzahlung fällig.
Denkbar ist nun, dass im Rahmen der Sanierung auch die Anleihebedingungen geändert werden sollen. In vergleichbaren Fällen sollten Anleger bspw. auf einen Teil der Zinsen verzichten oder längeren Laufzeiten zustimmen, d.h. sie werden unterm Strich zur Kasse gebeten. Für die Anleger ist eine Änderung der Anleihekonditionen aber immer auch mit einem Risiko verbunden. Denn es gibt keine Garantie, dass eine nachhaltige Sanierung auch gelingt und durch längere Laufzeiten stehen die Anleger auch länger im Risiko. Sollte Insolvenz eintreten, droht ihnen möglicherweise auch der Totalverlust.
Angesichts der schwierigen Situation und um finanzielle Verluste abzuwehren, können sich Anleger an im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte wenden, die die rechtlichen Möglichkeiten wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen können.
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