Der eigene Wille zählt:
07.02.2011 / ID: 2558
Politik, Recht & Gesellschaft
sup.- "Die Ärzte machen dann doch sowieso, was sie wollen." Diesen Verdacht hegen immer noch viele Menschen, wenn sie sich eine Situation als hilfloser Patient vorstellen, der nicht mehr zu eigenen Entscheidungen fähig ist. Möglicherweise ist dies auch der Grund für die bisher geringe Zahl von Patientenverfügungen, mit denen man sich auf den Fall der Fälle vorbereiten kann. Dabei weiß eigentlich jeder, wie schnell er nach einem Verkehrsunfall, nach einer Operation oder einem Schlaganfall in solch eine Lage geraten kann. Die Patientenverfügung gibt Angehörigen und Ärzten dann darüber Auskunft, ob ein "Leben an Schläuchen", also z. B. über ein Beatmungsgerät oder eine Magensonde, gewollt ist oder nicht. Und ein aktuelles höchstrichterliches Urteil verhindert jetzt definitiv, dass die behandelnden Ärzte nach eigenem Gutdünken vorgehen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der zuvor geäußerte Wille des Patienten in jedem Fall zählt. Selbst dann, wenn dies passive Sterbehilfe durch den Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung bedeutet. Nähere Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es unter http://www.deutsche-nachlass.de.
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