Gefährden Rabattverträge die medizinische Versorgungssicherheit?
26.06.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
(Hamburg) Sie sind seit zehn Jahren eines der wichtigsten Kostensteuerungsmittel im Gesundheitswesen: Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern. Das Prinzip: Der Arzt verordnet einen Wirkstoff, und der Apotheker hat die undankbare Aufgabe, das Arzneimittel des Herstellers an den Patienten abzugeben, mit dem die Krankenkasse des jeweiligen Patienten einen Rabattvertrag hat, also eine Vereinbarung über einen besonders günstigen Preis. Das Verfahren spart jährlich Milliarden Euro im Gesundheitssystem, es gibt jedoch auch viele Kritikpunkte: Patienten beklagen Umstellungsprozesse, Apotheker die Mehrarbeit, Ärzte den Angriff auf ihre Behandlungshoheit. Mittlerweile sehen Systemkenner sogar eine Gefahr für die Versorgungssicherheit, weil immer mehr Anbieter in der Rabattschlacht kapitulieren, so dass Lieferengpässe auftreten. Das Thema hat also Sprengstoff - und war Gegenstand des 21. Eppendorfer Dialogs zur Gesundheitspolitik (www.eppendorferdialog.de) am 14. Juni 2017 im Hamburger Museum für Völkerkunde (www.voelkerkundemuseum.com), bei dem Experten des Systems ihre Standpunkte darstellten und mit einem interessierten Auditorium debattierten. Mit dabei waren Versorgungsforscher Prof. Gerd Glaeske (www.socium.uni-bremen.de), AOK-Chef Dr. Christopher Hermann (www.aok.de), der Industrievertreter und Vorsitzende des BPI Dr. Martin Zentgraf (www.bpi.de), der Onkologe Prof. Stephan Schmitz (www.bnho.de) und der Bundestagsabgeordnete Thomas Stritzl (www.thomas-stritzl.de). Durch die Veranstaltung führte Prof. Achim Jockwig von der Hochschule Fresenius (www.hs-fresenius.de, http://www.carl-remigius.de ). So viel vorab: Die Bewertung der Rabattverträge fiel sehr emotional und unterschiedlich aus. Hier lesen Sie einen Bericht über die Veranstaltung: http://www.eppendorferdialog.de/veranstaltungen/10-jahre-rabattausschreibungen-wie-steht-es-um-die-versorgung-der-patienten.html
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