Pressemitteilung von Herr Jan Peifer

Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt gegen Tönnies-Zulieferer wegen Tierquälerei


Politik, Recht & Gesellschaft

Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt gegen Tönnies-Zulieferer wegen TierquälereiVor wenigen Wochen hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus einem Tönnies-Zulieferbetrieb in Rheda-Wiedenbrück veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigten katastrophale Zustände in einer Schweinemast, in der ca. 1.000 Tiere gehalten werden. Viele der Schweine litten an Verletzungen, die ganz offensichtlich nicht behandelt wurden. "Unzählige Schwänze und Ohren waren blutig gebissen, hier hätte der Mäster einschreiten müssen, dies tat er aber nicht" kritisiert Denise Weber, Pressesprecherin vom Deutschen Tierschutzbüro. In einer Szene auf dem Video sieht man ein hervorstehendes, blutiges und stark geschwollenes Auge, das Schwein ist vermutlich auf diesem Auge erblindet. In einer anderen Szene sieht man einen unbehandelten, Tennisball großen Abszess an einem Ohr. "Solche gravierenden Verletzungen und Entzündungen passieren nicht über Nacht, hier scheint der Mäster seiner Fürsorge und Verantwortung nicht nachgekommen zu sein" so Weber. Das zeigte sich auch an den hygienischen Zuständen, in einigen Bereichen der Mastanlage drückte die Gülle durch die Spaltenböden nach oben. Zu einem vernichtenden Ergebnis kommt auch Univ.-Prof (i.R.) Dr. Siegfried Ueberschär in einem Kurz-Gutachten. Er sieht dringend Handlungsbedarf und sieht den Tatvorwurf der Tierquälerei erfüllt.



"Entgegen der Behauptungen des Schweinemästers, stammen alle Aufnahmen aus dem Betrieb und sie sind auch nicht aus der sogenannten Krankenbucht entstanden" so Denise Weber, sie verweist dabei auf das ungeschnittene Rohmaterial mit Ortsangabe (GPS Gerät) und Datumsbeleg (Tageszeitung), welches dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat nun auch Ermittlungen gegen den Betreiber wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen (Aktenzeichen: 756 Js 1187/20). Der Betreiber muss laut Tierschutzgesetz § 17 bzw. § 18 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Auch das zuständige Veterinäramt in Gütersloh wurde aktiv. So war mindestens ein Tier so schwer verletzt, dass es notgetötet werden musste. Auch ein leitender Mitarbeiter von Tönnies war in dem Betrieb und zeigte sich schockiert über die Zustände. Tönnies hat die Zusammenarbeit mit dem Betrieb zwischenzeitlich beendet. "Immer wieder decken wir und auch andere Organisationen massive Tierschutzverstöße auf, ich kann nicht verstehen, warum Menschen immer noch Fleisch und tierische Produkte essen, wir können dieses System der Tierquälerei nur beenden, in dem wir aufhören Tiere zu töten" so Weber abschließend.



Bildmaterial aus der Schweinemast senden wir Ihnen auf Anfrage zu.



Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/toennies-toetet
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