Schweinemäster muss sich wegen unangemeldeter Versammlung vor Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück verantwort
22.11.2022 / ID: 382103
Vereine & Verbände

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte damals die Öffentlichkeit über die Tierquälerei informiert und eine Leinwand vor dem Tönnies Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück aufgestellt und dort das Videomaterial gezeigt. Die Aktion wurde bei der Polizei als Versammlung angemeldet und genehmigt. An der Tierschutz-Demo haben sich ca. 15 -20 Personen beteiligt. "Doch auf einmal fuhren Trecker vor und rund 30 Landwirt*innen kamen" so Peifer. Nicht nur für die Aktiven vom Deutschen Tierschutzbüro kam das überraschend, auch die Polizei war erstaunt, da diese "Gegendemo" nicht bekannt bzw. angemeldet war. Schnell kam es auch zu Beleidigungen gegenüber den Tierrechtler*innen. Die Polizei hatte Mühe, die lautstarken Schweinemäster zurückzudrängen, immer wieder störten sie die Tierschutz-Demo und es kam zu Unterbrechungen. "Vor allem ist dabei ein Landwirt aufgefallen, der ganz offensichtlich die Bauern-Demo (mit)organisiert hatte" erinnert sich Peifer. Der Mäster lieferte in der Vergangenheit seine Schweine ebenfalls an Tönnies und ist auf Social Media und in anderen Medien recht aktiv. Auf YouTube hatte der Mäster vor einigen Jahren beispielsweise ein Video hochgeladen, auf welchem er vor einer Stalltür mit dem Schild "Betreten verboten" stand, mit einem Maulschlüssel Hebelbewegungen ausführte und (sinngemäß) skandierte "Das Deutsche Tierschutzbüro würde in einem solchen Fall versuchen, die Tür mit derartigen Werkzeugen aufzuhebeln." Das Deutsche Tierschutzbüro wehrte sich damals juristisch gegen das Video, denn bei den Undercover Aufnahmen, die die Tierrechtsorganisation stets veröffentlicht, erfolgt eben kein Einbruch. "Wir sind damals erfolgreich gegen den Landwirt vorgegangen. Er durfte den Vorwurf, Mitglieder unseres Vereins brächen gewaltsam in Tierställe ein, nicht wiederholen. Überrascht waren wir, dass die Kosten die der Landwirt zahlen musste, jedenfalls teilweise von der Firma Tönnies überwiesen wurden" so Peifer.
Die Störung der Tierschutz-Demo hat für den bekannten Tönnies Zulieferer jetzt ein Nachspiel, denn am 05.12.2022 muss er sich um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück (Saal E 4-5) verantworten. Konkret wird ihm ein Verstoß gegen § 21 Versammlungsgesetz vorgeworden. Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro ist dort als Zeuge geladen. Die Verhandlung ist öffentlich.
Weitere Informationen:
Damalige Enthüllung im Tönnies-Stall: https://www.tierschutzbuero.de/toennies-toetet/
Fotos & Video von der damaligen Demo (inkl. der Störung): https://www.tierschutzbuero.de/protestaktion-vor-toennies-sorgte-fuer-enormes-aufsehen-und-eine-grosses-medienecho/
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