Brandenburg: Ungeschulte Personen in Tierhaltungsbetrieben - Ministerium bestätigt Problem
22.06.2022
Politik, Recht & Gesellschaft
Im Mai 2021 wurde ein lebendes Ferkel in einer Kadavertonne einer Schweinezuchtanlage entsorgt. Der Vorfall ereignete sich in Bützer bei Rathenow im Landkreis Havelland in Brandenburg und erschütterte die Öffentlichkeit. In dem Betrieb werden über 20.000 Tiere in sechs Hallen gehalten. Damals hatte ein junges Mädchen beim Gassi gehen mit ihrem Hund ein Quietschen aus einem Mülleimer gehört und daraufhin die Feuerwehr und das Veterinäramt informiert. Ein Jahr später wurde das Verfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam (AZ 4123 Js 28130/21) gegen die Verantwortlichen und den Täter, der ermittelt werden konnte, eingestellt. Die Begründung: Bei dem Täter handelt es sich um eine ungeschulte Person, die nicht die nötige Sachkunde hatte um ein Tier zu töten. Somit würde der Vorsatz fehlen, dies sei aber zwingend notwendig für ein strafrechtliches Verfahren und eine Verurteilung. "Dass hier nicht durchgegriffen wird, halte ich für einen Skandal" empört sich Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.
Über die Ermittlungseinstellung hatte sich auch ein aktives Mitglied vom Deutschen Tierschutzbüro entrüstet und das brandenburgische Ministerium angeschrieben. Dort zeigte man Verständnis für die Empörung, gab aber an, dass es immer wieder Situationen gibt, wo Behörden oder Dritte auf ungeschultes Personal in landwirtschaftlichen Betrieben treffen. Es würden "Personen ohne ausreichende Sachkunde in Tierhaltungsbetrieben eingesetzt". Dies sei zwar laut Tierschutzgesetz verboten, dennoch wird es in der Praxis anders gehandhabt, vor allem in Regionen, wo ein Fachkräftemangel herrscht. "Das bedeutet im Klartext, dass es flächendeckend zu Tierquälerei durch ungeschultes Personal kommt und bei Verfehlungen, diese Menschen noch nicht einmal mit einer Strafverfolgung rechnen müssen" so Peifer.
Das Deutsche Tierschutzbüro sieht diese Entwicklung mit großer Sorge und fordert ein Eingreifen durch das Ministerium. "Wenn der Missstand schon bekannt ist, dann sollte auch gehandelt werden" sagt Peifer. Abschließend weist Peifer noch darauf hin, dass es sicherlich zu einer Verurteilung der Person in Bützer gekommen wäre, wenn statt einem Ferkel eine Katze entsorgt worden wäre. Denn seit Jahren beobachten die Aktivisten vom Deutschen Tierschutzbüro, dass bei Tierquälerei in "Nutztierbetrieben" keine Konsequenzen für die Täter*innen folgen. Trotz dessen, dass bei jedem rechtlich relevanten Fund Anzeigen erstattet und Verfahren aufgenommen werden, ändert sich nichts. Es gab in den letzten 20 Jahren nur eine Handvoll von Gerichtsverfahren und noch weniger Verurteilungen. Tierquälerei bei "Haustieren", etwa bei Hunden und Katzen, wird hingegen viel häufiger nachgegangen. Dabei kommt es auch wesentlich häufiger zu Verurteilungen.
Peifer und sein Team sehen sich erneut darin bestätigt, den Menschen die vegane Lebensweise zu empfehlen, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden. Unter http://www.Twenty4VEGAN.de gibt es leckere Rezepte und Tipps für den veganen Einstieg.
Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/ungeschultes-personal/
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