Steuererklärung von Lehrkräften: Neue Tagespauschale ersetzt das bisherige Arbeitszimmer
04.06.2024 / ID: 412929
Politik, Recht & Gesellschaft
Für Lehrkräfte lohnt es sich besonders, eine Steuererklärung abzugeben. Mehrmals wöchentlich Fahrten zur Schule, Fortbildungen, Klassenfahrten, Unterrichtsmaterialien, Fachliteratur und die digitale Ausstattung, der Lehrberuf generiert sehr viele Werbungskosten, die ein großes Steuersparpotenzial bergen. Bisher konnten Lehrkräfte ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Doch das hat sich in der Steuererklärung für das Jahr 2023 grundlegend geändert. Das Arbeitszimmer wurde durch die Tagespauschale für zu Hause ersetzt. Die Vorzüge der Neuregelung erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Entfernungspauschale plus Tagespauschale
Während in anderen Berufen entweder die Homeoffice- oder die Entfernungspauschale für die Fahrten in die Firma für einen Arbeitstag angesetzt werden kann, dürfen Lehrer parallel ansetzen. Eine Neuregelung, die Lehrkräften bei der Einkommensteuer einen Sonderstatus verleiht. Zum einen sind Lehrer in der Schule je nach Schultyp zwischen 21 und 29 Stunden pro Woche unterwegs, wenn sie Unterrichtsstunden abhalten. Für diese Fahrten zur Tätigkeitsstätte lassen sich für die ersten 20 km pro gefahrenen Kilometer 30 Cent und für jeden gefahrenen Kilometer darüber hinaus 38 Cent ansetzen.
Zum anderen steht ihnen in der Schule üblicherweise kein Büro zur Verfügung, um die Unterrichtsvorbereitungen und Nachbereitungen zu erledigen. Daher erledigen Lehrer für gewöhnlich die Vorarbeiten und Korrekturen von Schülerarbeiten nachmittags oder abends von zu Hause aus. Dafür dürfen sie zusätzlich pro Arbeitstag ab dem Jahr 2023 die Tagespauschale für maximal 210 Arbeitstage ansetzen. Aufgrund der überarbeiteten Steuergesetze müssen Lehrkräfte nicht mehr nachweisen, zu welchem Prozentsatz sie sich an welchem Arbeitsort aufgehalten haben. Nur die Schulleitung und deren Stellvertretungen können nicht beides parallel nutzen, da sie üblicherweise über ein eigenes Büro in der Schule verfügen.
Tagespauschale statt Arbeitszimmer
Die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer sind nach wie vor nur dann unbegrenzt absetzbar, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies war bei Lehrkräften während der Corona-Pandemie zeitweise der Fall gewesen. Als sie ausschließlich von zu Hause aus im Distanzunterricht gearbeitet haben, konnten sie die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzen. Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes konnten sie das Arbeitszimmer bis einschließlich 2022 noch anteilig mit bis zu einer Höhe von 1.250 Euro absetzen. Doch das ändert sich nun.
Ab dem Veranlagungsjahr 2023 gilt die zuvor genannte Tagespauschale für Arbeiten im Homeoffice in Höhe von 6 Euro. Insgesamt können mit der neuen Regelung maximal 1.260 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Ein finanzieller Nachteil entsteht also nicht. Im Gegenteil, die Pauschale hat für Lehrkräfte einen großen Vorteil: Es entfällt der zeitliche Aufwand, Gebäudeabschreibung, Zinszahlungen, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen oder Mietkosten sowie Strom-, Wasser-, Heizkosten und Müllabfuhr anteilig für das Arbeitszimmer im Verhältnis zur Wohnfläche zu ermitteln. Keine Rechnung muss mehr umgedreht, keine Belege müssen beim Finanzamt mehr eingereicht werden.
www.lohi.de/steuertipps
(Bildquelle: Pixel-Shot/stock.adobe.com)
Firmenkontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 27813178
http://www.lohi.de
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
http://www.lohi.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
05.05.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ehegattensplitting: Reform mit Sprengkraft
Ehegattensplitting: Reform mit Sprengkraft
28.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Behinderungsgrad: neue Bewertungsmaßstäbe und einfacherer Steuervorteil
Behinderungsgrad: neue Bewertungsmaßstäbe und einfacherer Steuervorteil
21.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Hundesteuer steigt - was gibt das Finanzamt zurück?
Hundesteuer steigt - was gibt das Finanzamt zurück?
14.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Rückenwind fürs Ehrenamt: Steuerpauschale steigt 2026
Rückenwind fürs Ehrenamt: Steuerpauschale steigt 2026
09.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.05.2026 | Sovest LLC
Nukleare Bedrohung durch Dworkin-Netzwerk: Fazit des Ex-FBI-Agenten zu Ereignissen vom Maidan bis Jahr 2022
Nukleare Bedrohung durch Dworkin-Netzwerk: Fazit des Ex-FBI-Agenten zu Ereignissen vom Maidan bis Jahr 2022
08.05.2026 | world-wide-wealth
Flinten zu Flöten. Das QuantenSprung-Buch für Frieden.
Flinten zu Flöten. Das QuantenSprung-Buch für Frieden.
07.05.2026 | MBMC - Headhunter und Personalberatung
Der Arbeitsalltag eines Headhunters
Der Arbeitsalltag eines Headhunters
07.05.2026 | Innovation Circle Managementgesellschaft mbH
"DUMMSCHWÄTZER & DER KNALL" - Bernhard Schindler: MONOPOLY LÄSST DEN MITTELSTAND VERBLUTEN
"DUMMSCHWÄTZER & DER KNALL" - Bernhard Schindler: MONOPOLY LÄSST DEN MITTELSTAND VERBLUTEN
07.05.2026 | Konzeptional GmbH
Die Garantie ist weg, und damit die alte Lebensversicherung Erzählung
Die Garantie ist weg, und damit die alte Lebensversicherung Erzählung

