promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung von Lehrkräften: Neue Tagespauschale ersetzt das bisherige Arbeitszimmer
04.06.2024 / ID: 412929
Politik, Recht & Gesellschaft

Entfernungspauschale plus Tagespauschale
Während in anderen Berufen entweder die Homeoffice- oder die Entfernungspauschale für die Fahrten in die Firma für einen Arbeitstag angesetzt werden kann, dürfen Lehrer parallel ansetzen. Eine Neuregelung, die Lehrkräften bei der Einkommensteuer einen Sonderstatus verleiht. Zum einen sind Lehrer in der Schule je nach Schultyp zwischen 21 und 29 Stunden pro Woche unterwegs, wenn sie Unterrichtsstunden abhalten. Für diese Fahrten zur Tätigkeitsstätte lassen sich für die ersten 20 km pro gefahrenen Kilometer 30 Cent und für jeden gefahrenen Kilometer darüber hinaus 38 Cent ansetzen.
Zum anderen steht ihnen in der Schule üblicherweise kein Büro zur Verfügung, um die Unterrichtsvorbereitungen und Nachbereitungen zu erledigen. Daher erledigen Lehrer für gewöhnlich die Vorarbeiten und Korrekturen von Schülerarbeiten nachmittags oder abends von zu Hause aus. Dafür dürfen sie zusätzlich pro Arbeitstag ab dem Jahr 2023 die Tagespauschale für maximal 210 Arbeitstage ansetzen. Aufgrund der überarbeiteten Steuergesetze müssen Lehrkräfte nicht mehr nachweisen, zu welchem Prozentsatz sie sich an welchem Arbeitsort aufgehalten haben. Nur die Schulleitung und deren Stellvertretungen können nicht beides parallel nutzen, da sie üblicherweise über ein eigenes Büro in der Schule verfügen.
Tagespauschale statt Arbeitszimmer
Die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer sind nach wie vor nur dann unbegrenzt absetzbar, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies war bei Lehrkräften während der Corona-Pandemie zeitweise der Fall gewesen. Als sie ausschließlich von zu Hause aus im Distanzunterricht gearbeitet haben, konnten sie die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzen. Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes konnten sie das Arbeitszimmer bis einschließlich 2022 noch anteilig mit bis zu einer Höhe von 1.250 Euro absetzen. Doch das ändert sich nun.
Ab dem Veranlagungsjahr 2023 gilt die zuvor genannte Tagespauschale für Arbeiten im Homeoffice in Höhe von 6 Euro. Insgesamt können mit der neuen Regelung maximal 1.260 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Ein finanzieller Nachteil entsteht also nicht. Im Gegenteil, die Pauschale hat für Lehrkräfte einen großen Vorteil: Es entfällt der zeitliche Aufwand, Gebäudeabschreibung, Zinszahlungen, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen oder Mietkosten sowie Strom-, Wasser-, Heizkosten und Müllabfuhr anteilig für das Arbeitszimmer im Verhältnis zur Wohnfläche zu ermitteln. Keine Rechnung muss mehr umgedreht, keine Belege müssen beim Finanzamt mehr eingereicht werden.
www.lohi.de/steuertipps
(Bildquelle: Pixel-Shot/stock.adobe.com)
Firmenkontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 27813178
http://www.lohi.de
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
http://www.lohi.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
26.08.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Urteil: Instandhaltungsrücklage zählt nicht zu den Werbungkosten
Urteil: Instandhaltungsrücklage zählt nicht zu den Werbungkosten
19.08.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Workation-Trend: Arbeiten mit Urlaubsfeeling
Workation-Trend: Arbeiten mit Urlaubsfeeling
12.08.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Influencer im Visier der Steuerfahndung
Influencer im Visier der Steuerfahndung
29.07.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Unterhalt eines Alpakahofs: Hobby oder Unternehmen?
Unterhalt eines Alpakahofs: Hobby oder Unternehmen?
22.07.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Lohnt sich ein Heizungstausch in 2025?
Lohnt sich ein Heizungstausch in 2025?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.09.2025 | ARAG SE
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
05.09.2025 | Berthold Schäfer
Berthold Schäfer: mit Erfahrung und Herz für die VG Ulmen
Berthold Schäfer: mit Erfahrung und Herz für die VG Ulmen
04.09.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Der Sinn des Trennungsjahres
Der Sinn des Trennungsjahres
03.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
02.09.2025 | Solibro Verlag
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
