Spätes Weihnachtsgeld im Dezember
17.12.2024 / ID: 422337
Politik, Recht & Gesellschaft

Steuerpflichtige profitieren vom Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten und die Inflationsrate angepasst. Anfang 2024 wurde er auf 11.604 Euro angehoben. Aber da die Kennzahlen zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen waren als angenommen, wurde er jetzt noch einmal nach oben korrigiert. Jedem Steuerzahlenden steht der Grundfreibetrag gleichermaßen zu. Es handelt sich dabei um den Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Bei Ehepaaren bleibt der doppelte Freibetrag steuerfrei. Das tatsächliche Steuerplus bei Singles in Steuerklasse 1 beträgt durch die Anpassung des Grundfreibetrags bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro rund 34 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 90.000 Euro bleiben der Familie insgesamt circa 68 Euro mehr Netto vom Brutto.
Auszahlung automatisch mit dem Arbeitslohn
Über die rückwirkende Erhöhung des Steuerfreibetrags für das gesamte Jahr 2024 dürfen sich alle Angestellten zum Jahresende freuen. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden, da das steuerfreie Plus gemeinsam mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber automatisch ausbezahlt wird. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, werden nicht alle Monatsabrechnungen für 2024 nachträglich korrigiert. Stattdessen kommt es zu einer Einmalzahlung mit dem Dezembergehalt. Der richtige Zeitpunkt für mehr Geld auf dem Konto, denn gerade im Dezember strapazieren Weihnachtsgeschenke und Versicherungsprämien das Konto überdurchschnittlich. Ab dem 1.1. 2025 gib es dann regelmäßig eine paar Euros mehr aufs Konto. Lediglich Rentner und Selbständige kommen erst später, nachdem sie eine Einkommensteuererklärung eingereicht haben, zu ihrem Steuergewinn.
www.lohi.de/steuertipps
(Bildquelle: deagreez/stock.adobe.com)
Firmenkontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 27813178
http://www.lohi.de
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
http://www.lohi.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
12.08.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Influencer im Visier der Steuerfahndung
Influencer im Visier der Steuerfahndung
29.07.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Unterhalt eines Alpakahofs: Hobby oder Unternehmen?
Unterhalt eines Alpakahofs: Hobby oder Unternehmen?
22.07.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Lohnt sich ein Heizungstausch in 2025?
Lohnt sich ein Heizungstausch in 2025?
16.07.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Beste Beratung in der Branche Lohnsteuerhilfen
Beste Beratung in der Branche Lohnsteuerhilfen
15.07.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Spiel, Spaß, Steuerersparnis mit Ferienbetreuung
Spiel, Spaß, Steuerersparnis mit Ferienbetreuung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.08.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
12.08.2025 | CDU Mainz-Altstadt
Isabell Rahms besucht den Förderverein der Berufsfeuerwehr Mainz
Isabell Rahms besucht den Förderverein der Berufsfeuerwehr Mainz
07.08.2025 | Deutsche Rael-Bewegung e.V.
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
06.08.2025 | Isabell Rahms
Baustellenführung im Mainzer Rathaus: Ein Wahrzeichen zwischen Vergangenheit und Zukunft
Baustellenführung im Mainzer Rathaus: Ein Wahrzeichen zwischen Vergangenheit und Zukunft
06.08.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
