ARAG Recht schnell...
09.04.2025 / ID: 426799
Politik, Recht & Gesellschaft

Die Käufer einer Berliner Wohnung konnten ihren Tiefgaragenstellplatz nur mit einer ausgefeilten Rangiertaktik im Rückwärtsgang erreichen. Dafür setzten sie eine Minderung von 6.600 Euro durch: Laut ARAG Experten befand das Kammergericht, dass das Einparken nur mit überdurchschnittlichem Fahrkönnen möglich sei (Az.: 21 U 138/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des KG .
+++ Automatenkiosk auch sonntags geöffnet +++
Um einen Automatenkiosk auch am Sonntag zu betreiben, braucht es keine Ausnahmegenehmigung, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Schleswig. Er unterfalle nicht dem Anwendungsbereich des Ladenöffnungszeitengesetzes (Az.: 7 B 20/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung VG Schleswig .
+++ Kündigung per Post nicht ausreichend +++
Eine Arzthelferin manipulierte wohl die Patientenakte ihres Manns, wurde entlassen und bestritt auch den Zugang der Kündigung. Die Praxis berief sich auf den Einlieferungsbeleg sowie den Online-Sendestatus des Einwurf-Einschreibens. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundsarbeitsgerichts - diesem reichte der Einlieferungsbeleg allein für einen Anscheinsbeweis für den Zugang der Kündigung nicht aus. Auch der Online-Status war für einen Zugangsnachweis wertlos, da nicht zu erkennen ist, wer die Sendung zugestellt hat und der Zugang damit nicht überprüfbar ist (Az.: 2 AZR 68/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG .
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Besuchen Sie den ARAG newsroom .
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von ARAG SE
23.05.2025 | ARAG SE
ARAG Verbrauchertipps für Hobbygärtner
ARAG Verbrauchertipps für Hobbygärtner
22.05.2025 | ARAG SE
Grillen, Gassi, Gänseblümchen: Was im Park erlaubt ist und was nicht
Grillen, Gassi, Gänseblümchen: Was im Park erlaubt ist und was nicht
21.05.2025 | ARAG SE
ARAG Konzern wächst mit historischem Spitzenwert
ARAG Konzern wächst mit historischem Spitzenwert
21.05.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
20.05.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.05.2025 | Dr. Harald Hildebrandt
SEO-Contest Report E-3-12-250523: DieKeyword-Challenge 2025 hält die SEOs in Trab!
SEO-Contest Report E-3-12-250523: DieKeyword-Challenge 2025 hält die SEOs in Trab!
23.05.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Die Slowakei erkennt die marokkanische Autonomieinitiative als Grundlage für eine endgültige Lösung der Sahara-Frage an
Die Slowakei erkennt die marokkanische Autonomieinitiative als Grundlage für eine endgültige Lösung der Sahara-Frage an
22.05.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten warnen vor Nachteilen für psychisch kranke Menschen durch geplantes Primärarztsystem
Psychotherapeuten warnen vor Nachteilen für psychisch kranke Menschen durch geplantes Primärarztsystem
22.05.2025 | STP Informationstechnologie GmbH
stp.one launcht Legal Twin® Contract Insights
stp.one launcht Legal Twin® Contract Insights
21.05.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
