Zeitarbeit: BDWi lehnt Bundesratsantrag ab
10.05.2012 / ID: 60365
Politik, Recht & Gesellschaft
"Der vorliegende Bundesratsantrag kommt passend zu den laufenden Tarifverhandlungen. Mit Forderungen nach equal pay und einem Mitspracherecht der Betriebsräte beim Einsatz von Zeitarbeit werden zentrale Forderungen der IG Metall aufgegriffen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Beim Thema Zeitarbeit lässt sich Rot-Grün vor den Karren der Gewerkschaften spannen. Dass damit für eine ganze Branche die Tarifautonomie faktisch außer Kraft gesetzt wird, scheint nicht zu stören. Der Bundesrat muss den Antrag ablehnen", fordert BDWi-Präsident Werner Küsters.
"Die Bilanz der Branche kann sich sehen lassen. 90 Prozent der Arbeitsverhältnisse in den Zeitarbeitsunternehmen sind sozialversicherungspflichtig. Insgesamt liegt dieser Anteil auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur bei 80 Prozent. Auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen schneidet die Zeitarbeit mit 80 Prozent zu 55 Prozent deutlich besser ab. In den Zeitarbeitstarifverträgen sind neben dem Kündigungsschutz auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt", macht Küsters deutlich.
Die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stellen in der Sitzung des Bundesrates am 11.05.2012 den Entschließungsantrag "Faire und sichere Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung herstellen" zur Abstimmung.
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