"Ausgeraubt im Urlaub" - ERV Verbraucherfrage der Woche
18.09.2014 / ID: 174947
Tourismus & Reisen
Jana R. aus Bamberg:
Meine Schwägerin wurde während ihres Urlaubs ausgeraubt. Wie kann ich verhindern, dass auch ich bestohlen werde? Und was ist zu tun, wenn man in einem fremden Land plötzlich ohne Geld und Ausweis dasteht?
Reiseexpertin Birgit Dreyer von der ERV (Europäische Reiseversicherung):
Die wichtigste Regel lautet: Möglichst wenig Bargeld mitnehmen und dieses nah am Körper tragen. Falls Sie ausgeraubt wurden, lassen Sie unter der internationalen Rufnummer 116 116 sofort sämtliche gestohlenen Bank- und Kreditkarten sperren! Im Anschluss daran sollten Sie den Diebstahl Ihrer Wertsachen umgehend auf einer lokalen Polizeiwache anzeigen. Nur dann übernimmt Ihre Reisegepäckversicherung den entstandenen Schaden. Der Verlust von Bargeld ist allerdings nicht abgesichert. Abhanden gekommene Ausweisdokumente müssen Sie unbedingt beim zuständigen Konsulat melden. Für eine unkomplizierte Abwicklung ist es von Vorteil, wenn Sie persönliche Unterlagen bereits vor Reiseantritt kopiert und in einem anderen Gepäckstück aufbewahrt haben. Hilfe vor Ort erhalten Sie unter Umständen von Ihrem Reiseveranstalter oder der Hotelleitung.
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