Pressemitteilung von Sybille Schneider

"Was leistet die Europäische Krankenversicherungskarte?" - DKV Verbraucherfrage der Woche


16.10.2014 / ID: 177722
Tourismus & Reisen

Sarah P. aus Lüneburg:
Ich möchte im Winter in die Schweiz reisen. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte bin ich doch im medizinischen Notfall voll abgesichert, oder?

Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
Ihre gesetzliche Krankenversicherung stellt Ihnen kostenlos eine Europäische Krankenversicherungskarte aus. Sie ist auf der Rückseite der regulären Versicherungskarte zu finden. Damit haben Sie in den 28 EU-Ländern sowie in Liechtenstein, der Schweiz, Island und Norwegen bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung Anspruch auf eine ambulante oder stationäre medizinische Behandlung. Und zwar zu denselben Bedingungen wie Versicherte des jeweiligen Landes. Aber: Die Karte garantiert keine kostenlose Behandlung. Denn es ist möglich, dass Leistungen, für die Sie in Deutschland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind. Und: Die Karte ist kein Ersatz für eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Denn Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung oder ein Krankenrücktransport ins Heimatland sind nicht inbegriffen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 847


Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter http://www.dkv.de.

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