Vorsichtsmaßnahmen bei der Heizöl-Lieferung
15.01.2018 / ID: 280987
Umwelt & Energie
sup.- Wenn Heizölverbraucher Zweifel haben, ob bei der Befüllung ihres Tanks korrekt gemessen und abgerechnet wird, können sie mehrere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Kein seriöser Ölhändler hat etwas dagegen, dass der Kunde vor und nach dem Liefervorgang einen Blick auf den Zählerstand am Tankwagen wirft. Hier muss zu Beginn der Befüllung eine Nullstellung erkennbar sein, der Endstand sollte mit den Angaben auf dem Lieferschein übereinstimmen. Gleichzeitig gibt dieser persönliche Check die Gelegenheit, den Eichstempel des Messgeräts zu begutachten: Wie beim Lebensmitteleinkauf muss das "Ablaufdatum" in der Zukunft liegen. Eine zusätzliche Qualitätssicherung ist sogar möglich, bevor der Tankwagen vor dem Haus steht. Schon bei der Heizölbestellung sollte auf einen Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) geachtet werden. Dann ist sichergestellt, dass auch die Kriterien überwacht werden, die dem Kunden verborgen bleiben: die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Abgabetechnik, die Sicherheitsstandards bei Lagerhaltung und Transport sowie die Qualifikation des Lieferpersonals (www.guetezeichen-energiehandel.de).
Vorsichtsmaßnahmen Heizölverbraucher Liefervorgang Nullstellung Eichstempel Ablaufdatum Abgabetechnik www.guetezeichen-energiehandel.de
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