Energielieferungen ohne Preisverzerrung
26.02.2018 / ID: 284610
Umwelt & Energie
sup.- Für die Qualität der Heizungs- oder Prozesswärmeerzeugung ist es unerheblich, ob als Brennstoff Erdgas aus dem allgemeinen Versorgungsnetz oder Heizöl aus dem Tank genutzt wird. Für beide Energieträger steht heute jeweils moderne Wärmetechnik zur Verfügung, die höchste Effizienz beim täglichen Einsatz sowie eine komfortable Handhabung gewährleistet. In Verwaltungs-, Industrie- oder Gewerbebauten hat ebenso wie in Wohngebäuden der technische Stand der Wärmeerzeuger wesentlich größeren Einfluss auf die Betriebskosten als die Art des Energieträgers. Ein entscheidender Unterschied für die Nutzer der verschiedenen Wärme-Brennstoffe besteht trotzdem: Die Messgeräte für die Mengenerfassung der Energieversorgung befinden sich bei Heizölverbrauchern nicht auf dem Werksgelände bzw. im Keller eines Betriebsgebäudes, sondern am Fahrzeug des Lieferanten. Dadurch gibt es nur ein kleines Zeitfenster während der Tankbefüllung, in dem der Kunde einen kritischen Blick auf die Zähleranlagen, Schaugläser und Eichstempel der Tankwagen-Technik werfen kann. Und was sich im Inneren dieser Apparatur an möglichen Fehlerquellen verbirgt, entzieht sich komplett jeder Überprüfung.
Diese eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten bedeuten aber nicht, dass ein Heizöl-Käufer mögliche Preisnachteile durch Abrechnungsfehler als unabwendbares Schicksal akzeptieren muss. Auch wenn es in den meisten Fällen nicht möglich ist, die Übereinstimmung von Tankinhalt und Lieferbeleg nachträglich zu verifizieren, so kann bereits im Vorfeld des Brennstoff-Einkaufs eine wirksame Schutzmaßnahme gegen Preisverzerrungen ergriffen werden. Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de), mit dem nur besonders überwachte Anbieter ausgezeichnet werden, dient der qualitativen Absicherung des gesamten Liefervorgangs. Es belegt eine engmaschige Überprüfung der Mess- und Abrechnungstandards, die in Umfang und Frequenz weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Der regelmäßige Qualitäts-Check der Händler wird von externen Sachverständigen vorgenommen. Sie sind dabei einem strengen Prüfprogramm verpflichtet, das keine Spielräume für ungültige Zähler-Eichungen oder für Manipulationen der Abgabetechnik zulässt. Nähere Informationen zu den Prüfbestimmungen sowie eine Auflistung aller Energiehändler mit dem RAL-Gütezeichen gibt es unter http://www.guetezeichen-energiehandel.de.
Energielieferungen Preisverzerrung Mengenerfassung Gewerbebauten Eichstempel RAL-Gütezeichen Energiehandel Qualitäts-Check Prüfprogramm Abgabetechnik www.guetezeichen-energiehandel.de
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