Energielieferung nur mit geeichten Zählern
22.05.2018 / ID: 291421
Umwelt & Energie
sup.- Messgeräte, die dem Austausch von Waren dienen, unterliegen in Deutschland der Eichpflicht. So soll verhindert werden, dass Abweichungen bei Länge, Gewicht oder Volumen der Produkte den Preis verfälschen. Je höher der Warenwert und je geringer die eigenen Kontrollmöglichkeiten des Verbrauchers, desto wichtiger ist die strikte Einhaltung der Eichvorschriften. So kann z. B. eine fehlerhafte Mengenerfassung bei den Energielieferungen für die häusliche Wärmeerzeugung erheblichen Einfluss auf die Wohnnebenkosten haben. Um die Eichgültigkeit der Strom- oder Gaszähler eines Gebäudes zu überprüfen, reicht üblicherweise ein Blick auf die kleine Plakette mit der Angabe des Ablaufjahres. Schwieriger ist es, wenn die Wärmeenergie per Tankwagen geliefert wird. In diesem Fall sollte der Brennstoff bei einem Anbieter mit RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) bestellt werden. Die Sichtung der Eichzeichen sowie umfassende Kontrollen der Lieferstandards sind dann bereits von externen Sachverständigen durchgeführt worden (www.guetezeichen-energiehandel.de).
Energielieferung Tankwagen Mengenerfassung Eichgültigkeit Ablaufjahr RAL-Gütezeichen Energiehandel Lieferstandard www.guetezeichen-energiehandel.de
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