Pressemitteilung von Andreas Uebbing

Wird das warme Wasser korrekt abgerechnet?


Umwelt & Energie

sup.- Die Aufteilung der Energiekosten für Heizung und warmes Wasser in Mehrfamilienhäusern gehört bei Rechtsberatungsstellen zu den Standard-Themen. Immer wieder gibt es Meinungsverschiedenheiten in der Frage nach dem individuellen Verbrauch sowie nach einer korrekten Abrechnung und Umlage der Wärme-Ausgaben. Oft genug landet solch ein Streit dann vor Gericht, wo er zusätzliche Kosten verursacht. Die Ursache der Differenzen liegt häufig in Unregelmäßigkeiten bei der Heizkostenabrechnung. In vier von fünf Fällen, so das Ergebnis aktueller Stichproben der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online, gab es Auffälligkeiten oder Mängel - vor allem bei der Berechnung des Warmwasserverbrauchs. Hier wurde in der Mehrzahl der untersuchten Abrechnungen offensichtlich nicht nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung gemessen. Die ärgerliche Folge: Selbst bei einem bewusst energiesparenden Umgang mit warmem Wasser kann es passieren, dass ein Mieter für die ausgiebigen Duschvergnügen seines Nachbarn mitbezahlt.

Die Stichproben-Auswertung ergab darüber hinaus, dass die Wärmeenergie oft viel zu teuer eingekauft wird. Verbraucher sollten die Plausibilität ihrer jährlichen Heizkosten auf Online-Vergleichsportalen überprüfen und gegebenenfalls beim Vermieter oder Verwalter einen möglichst wirtschaftlichen Brennstoffbezug sowie eine gesetzeskonforme Kostenumlage anmahnen. Aber auch Eigenheimbesitzer, die für ihre Wärmeversorgung selbst verantwortlich sind, sollten und können sich vor überteuerten Energieeinkäufen schützen. Dafür steht eine ebenso effektive wie kostenlose Kontroll-Instanz zur Verfügung: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) bestätigt, dass Lieferstandards, Warenqualität, Mengenmessungen und Abrechnungsmodalitäten eines Anbieters unter fortwährender Überwachung neutraler Experten stehen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Kostensteigerungen z. B. durch fehlerhafte oder manipulierte Zähleranlagen an Heizöl-Lieferfahrzeugen lassen sich auf diese Weise ebenso verhindern wie intransparente Preisstrukturen. Selbstverständlich kann dieser Service auch beim Heizöl-Bezug für Mehrfamilienhäuser in Anspruch genommen werden. Die Kunden haben dann die Gewissheit, dass die Messgeräte am Tankwagen verlässliche Daten für die Rechnungsstellung liefern.
Warmwasserverbrauch Heizkostenverordnung Kostenumlage Wärmeversorgung Kontroll-Instanz RAL-Gütezeichen Energiehandel Mengenmessungen www.guetezeichen-energiehandel.de Heizöl-Bezug

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