Temperaturkompensation bei der Heizöl-Lieferung
18.06.2019 / ID: 321608
Umwelt & Energie
sup.- In den Sommermonaten kommt es bei einer Heizöl-Lieferung in den Verbrauchertank ganz besonders auf die Zuverlässigkeit der Messtechnik am Lieferfahrzeug an. Sie muss nämlich nicht nur die exakte Liefermenge erfassen, sondern auch die Durchschnittstemperatur des Öls während des Befüllvorgangs. Der Hintergrund: Heizöl passt sich während der Anlieferung der Außentemperatur an und dehnt sich bei Hitze aus. Damit der Kunde dieses nur vorübergehend erhöhte Volumen nicht bezahlen muss, verlangt das Gesetz eine Abrechnung mit Temperaturkompensation. Das bedeutet, dass die gemessene Liter-Anzahl grundsätzlich auf den Wert umgerechnet werden muss, der sich bei exakt 15 Grad Celsius ergeben hätte. Kleinste Ungenauigkeiten bei dieser Umrechnung können einen deutlichen Einfluss auf die Rechnungssumme haben. Verbraucher sollten bei der Entscheidung für einen Heizöl-Lieferanten deshalb auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) achten. Bei Anbietern mit dieser Auszeichnung werden die Zähleranlagen inklusive der Umrechnungseinheit nicht nur turnusmäßig von den Eichbehörden untersucht. Auch innerhalb der Eichfristen unterliegt die Messtechnik einer fortwährenden Überwachung durch unangemeldete Kontrollbesuche neutraler Experten (www.guetezeichen-energiehandel.de).
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