Die Pendlerpauschale ist nicht klimaschädlich
08.04.2025
Umwelt & Energie

Wie funktioniert die Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale genannt, ist eine steuerliche Vergünstigung für die Fahrtkosten zur Arbeit. Dafür multiplizieren Arbeitnehmende die einfache Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit den Kilometersätzen. Dieser beträgt für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer steigt er auf 38 Cent pro Kilometer. Das Interessante daran ist, dass die Pauschale unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt wird. Sie gilt für Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen. "Auch wird nicht nur der Individualverkehr damit steuerlich gefördert, sondern auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel", betont die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg deckt die Entfernungspauschale nicht ab. Zum einen wird sie gewährt, auch wenn der Arbeitsweg keine Kosten verursacht hat. Zum anderen werden die höheren Kosten für Autofahrer bei weitem nicht ersetzt. Diese Arbeitnehmenden zahlen aufgrund der CO2-Abgabe sehr hohe Kraftstoffpreise, um zur Arbeit zu kommen. Zudem sind die Nutzungskosten für einen Pkw laut Statistischem Bundesamt über die Jahre stark gestiegen. Auch E-Autos sind keine günstige Variante. Eine Besonderheit gibt es für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Übersteigen die Ticketkosten die Pauschale, können die Mehraufwendungen für das Kalenderjahr als Werbungskosten angesetzt werden.
Welche Faktoren beeinflussen die Arbeitsplatzwahl?
Dass Erwerbstätige aufgrund der Entfernungspauschale längere Wegstrecken zur Arbeit in Kauf nehmen oder vom Arbeitsort wegziehen würden, widerlegen Prof. Dr. Hechtner, u.a. in der Veröffentlichung "Untersuchung der ökonomischen Wirkung der Entfernungspauschale auf das Pendelverhalten von Steuerpflichtigen". Die empirische Studie, warum Arbeitnehmende pendeln, kommt zu dem Ergebnis, dass die Entfernungspauschale keinen signifikanten Einfluss auf den Standort der Wohnung oder Arbeitsstätte hat. Wegen der geringfügigen steuerlichen Kompensation wechselt man seinen Arbeitsplatz nicht.
Für einen Arbeitsplatzwechsel sind Faktoren wie eine Unzufriedenheit mit dem aktuellen Job oder ein größeres Gehaltsplus ausschlaggebend. Überwiegend werden Arbeitgeber in Wohnortnähe gesucht, da die meisten Arbeitnehmer aufgrund des finanziellen und Zeitaufwands das Pendeln scheuen. Mehr Freizeit und eine bessere Work-Life-Balance ziehen hier mehr. Lange Pendelstrecken nehmen zumeist hoch dotierte und besser bezahlte Fachkräfte in Kauf. Sie finden selten in Wohnortnähe einen entsprechend qualifizierten Arbeitsplatz und haben erst gar nicht die Auswahl.
Hohe Mietpreise treiben in ländliche Regionen
Bewohner von ländlichen Gebieten müssen in der Regel pendeln, da sich entsprechende Arbeitgeber oft nicht in der Nähe befinden. Gerade diese Angestellten sind auf ihr Auto angewiesen, unabhängig davon, ob der Pkw steuerlich gefördert wird oder nicht. Öffentliche Verkehrsmittel stehen häufig nicht als Alternative zur Verfügung, da entweder die Taktung zu weit auseinanderliegt, die Fahrzeiten nicht zu den Arbeitszeiten passen oder es überhaupt keine Infrastruktur gibt. Trotz der Abhängigkeit vom Pkw sind immer mehr Menschen gezwungen, in ländliche Regionen zu ziehen, weil in den Städten akuter Wohnraummangel herrscht und die Mieten unerschwinglich hoch sind. Eine effektive Mietpreispolitik könnte dieser Tatsache entgegenwirken und damit die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen.
Umweltfreundliche Alternative Homeoffice
Eine steuerliche Alternative zur Entfernungspauschale stellt die Homeoffice-Pauschale dar. Sie wird gewährt, wenn Angestellte von zu Hause aus arbeiten. Durch den entfallenen Weg zur Arbeit schonen im Homeoffice Arbeitende die Umwelt. Mit der 6-Euro-Tagespauschale sind sie Arbeitnehmenden mit einem Arbeitsweg von 20 Kilometern an 210 Arbeitstagen gleichgestellt. In diesem Fall betragen die Entfernungs- und die Homeoffice-Pauschale jeweils 1.260 Euro. Jedoch liegt das oft nicht in der Hand des Angestellten, denn viele Arbeitgeber gewähren inzwischen kein Homeoffice mehr. Die Errungenschaft aus Corona-Zeiten wurde von vielen Firmen rückgängig gemacht. An dieser Stelle sind die Unternehmen gefordert, zum Klimaschutz beizutragen.
Berechtigung der Entfernungspauschale
"Die Entfernungspauschale ist keine Subvention derjenigen Angestellten, die auf ein Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen. Eine Abschaffung der Pendlerpauschale würde keinen nennenswerten Effekt auf das Klima haben. Sie würde dem Staat nur auf Kosten der Berufstätigen und insbesondere der ländlichen Bevölkerung höhere Steuergelder bescheren", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Steuerlich subventioniert werden lediglich Angestellte mit einem Jobticket und Fahrgemeinschaften. Personen, die ein vergünstigtes Jobticket nutzen und steuerliche Vorteile bekommen, werden doppelt belohnt. Das umweltfreundliche Verhalten durch Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedoch schon vorhanden. Auch Fahrgemeinschaften tragen zum Klimaschutz bei, wenn sich mehrere Angestellte für die Fahrt zur Arbeit zusammenschließen. Die Mitfahrer werden mit der Entfernungspauschale steuerlich belohnt, obwohl ihnen keine Kosten entstanden sind. Wechseln sich alle Beteiligten reihum beim Fahren ab, profitieren alle steuerlich.
"Eine ersatzlose Abschaffung der Entfernungspauschale würde zudem im Widerspruch zum geltenden Leistungsprinzip und Steuerrecht stehen", so Gerauer weiter. Denn andernfalls würde Einkommen, das Arbeitnehmenden aufgrund von beruflichen Ausgaben nicht zur Verfügung steht, besteuert werden. Berufsbedingte Aufwendungen müssen also steuerlich abziehbar bleiben.
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