Förderdarlehen helfen Existenzgründern und Jungunternehmern auf die Sprünge
12.06.2013 / ID: 121537
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Existenzgründer und auch junge Unternehmer haben es nicht leicht, wenn sie ein Darlehen von der Bank haben möchten. Denn beide Gruppen werden von Banken eher als stark risikobehaftete Kunden gesehen - fehlt es doch oft an den von der Bank geforderten üblichen Sicherheiten. In der Folge werden Kreditanfragen häufig negativ beschieden. Ganz zum Leidwesen der Gründer und Jungunternehmer, die dringend Kapital benötigen, um eine gute Idee in die Tat umzusetzen.
Doch auch in dieser Situation gibt es einen eleganten Ausweg: dies ist der Gründerkredit ( http://www.ub-aj.de/gruenderkredit.html ) der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Als besonderen Vorteil bietet er eine Haftungsfreistellung für die das Darlehen durchleitende Hausbank in Höhe von 80 Prozent. Somit wird das im Rahmen der Kreditvergabe entstehende Risiko der Hausbank deutlich gesenkt - wodurch die Bank nun auch wesentlich mehr Bereitschaft zur Zusage des Darlehens an den Gründer oder Jungunternehmer zeigt.
Auch wenn für ein geplantes Vorhaben grundsätzlich ein Förderdarlehen beantragt werden kann, so ist vor dem Gespräch mit der Bank ein Businessplan zu erstellen ( http://www.ub-aj.de/business-plan-erstellung.html ). Dieser bereitet alle wesentlichen Punkte der geplanten Existenzgründung oder des durch den Jungunternehmer beabsichtigten Vorhabens so auf, dass das Projekt von einem externen Leser des Konzepts leicht verstanden werden kann. Allerdings ist längst nicht jeder Gründer oder Unternehmer mit den Arbeitsschritten zur Erstellung eines Businessplans vertraut. Vielfach bestehen nicht unerhebliche Unsicherheiten, welche Informationen eine Bank für die Prüfung des zu finanzierenden Vorhabens bereits im Businessplan benötigt. Diese Situation lässt sich jedoch einfach lösen, denn auch das Hinzuziehen eines Experten in die Ausarbeitung des Businessplans kann durch staatliche Förderprogramme bezuschusst werden. Solcherlei Beratungskostenzuschüsse sind für die Vorgründungs- und die Aufbauphase des Unternehmens verfügbar. Für Jungunternehmer ist insbesondere das Gründercoaching Deutschland ( http://www.ub-aj.de/gruendercoaching.html ) interessant. Denn über dieses Fördeprogramm ist in Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen des Jungunternehmers ein Zuschuss zu den Beratungskosten von bis zu 90 Prozent möglich.
Fazit:
Wenn es um eine Finanzierung für Existenzgründer oder Jungunternehmer geht, sollte geprüft werden, welche Förderdarlehen, zu denen beispielsweise der KfW Gründerkredit gehört, beantragt werden können. Denn mit Hilfe eines solchen Darlehensprogramms lassen sich die Chancen auf eine Zusage der Finanzierung spürbar verbessern. Gleichfalls existieren Beratungskostenzuschüsse, die Gründer und Jungunternehmer nutzen können, um einen Experten in die Erstellung des bei der Bank vorzulegenden Businessplans einzubeziehen.
http://www.ub-aj.de
Unternehmer-Beratung
Bröhmkenweg 3 45136 Essen
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