Elementarschäden können fast überall auftreten
15.08.2013 / ID: 131618
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(ddp direct) Berlin (news4today) - Die verheerende Flut, die im Mai und Juni 2013 in einigen Teilen Deutschlands große Schäden verursachte, hat viele Menschen zum Nachdenken gebracht. So können Naturgewalten auch für Grund- und Immobilienbesitzer, die weit weg von Küsten oder Flüssen leben, zu einem existenzbedrohenden Risiko werden. Denn Elementarschäden treten keineswegs nur in einigen wenigen Regionen Deutschlands auf. „Elementarschäden können in vielen Gegenden Deutschlands auftreten. So sind zum Beispiel durch Starkregen verursachte Schäden in vielen Regionen möglich“, bestätigt auch Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherung in Deutschland.
Elementarschäden entstehen nicht nur durch Hochwasser und Überschwemmungen, sondern beispielsweise auch durch Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Starkregen. Aber man kann sich dagegen versichern. Die Höhe der Schäden, die extreme Wettersituationen anrichten, ist oftmals immens. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterschätzen viele Hausbesitzer und Mieter dieses Risiko, obwohl Studien für die kommenden Jahrzehnte immer stärkere und heftigere Wetterextreme prognostiziert haben. Hier spielt auch die Psychologie eine Rolle, denn aufgrund ihres oft plötzlichen Auftretens in der ein oder anderen Region rechnet kaum jemand damit, selbst einmal von einer Naturkatastrophe in seiner eigenen Region betroffen zu sein.
Fünf Bundesländer haben mittlerweile Informationskampagnen ins Leben gerufen, die für mehr Naturgefahrenschutz werben. Das scheint auch dringend nötig, denn nach Angaben des GDV sind in Deutschland rund 70 Prozent aller Haushalte nicht ausreichend gegen die finanziellen Folgen solcher Schäden abgesichert. Die Versicherer sind längst dazu übergegangen, ihre Produkte an die künftig zu erwartende Situation anzupassen.
Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherung in Deutschland: „Die Zurich Versicherung hilft hier nicht nur kundennah und zuverlässig im Schadensfall. Sie kümmert sich insbesondere bereits bei Anfragen zum Versicherungsschutz gegen Elementarschäden um passgenaue Lösungen, die den Sorgen und Wünschen der Kunden Rechnung tragen.“ Und genau darum geht es vielen Bürgern: Um einen möglichst bedarfsgerechten Versicherungsschutz, bezogen auf ihre Region und die dort absehbaren Gefahren durch Elementarschäden. Aber welche Versicherungsart deckt welche Schäden ab?
Eine Gebäudeversicherung deckt meist Basisrisiken wie Brand, Hagel oder Blitzschlag ab. Früher war es üblich, eine Elementarschadenversicherung als Zusatzversicherung zur Wohngebäude- oder Hausrat-Versicherung abzuschließen. Das ist auch heute noch möglich, doch bieten eine Reihe von Versicherern den Schutz gegen Naturgefahren auch im Paket mit der Gebäudeversicherung an. Kunden, die dies nicht wünschen, haben die Möglichkeit, die Elementarschaden-Versicherung aus dem Paket herauszunehmen.
Den Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung sollten zunächst einmal alle Immobilienbesitzer und Mieter in Betracht ziehen, die in einem Gebiet wohnen, in dem extreme Wetterereignisse möglich sind. Dies trifft beispielsweise auf Häuser in Hanglagen oder in Landstrichen zu, die überschwemmungsgefährdet sind. Aber auch alle anderen sollten ihr individuelles Risiko für solche Schäden zumindest einmal abwägen, denn vor Starkregen oder Hagel etwa ist niemand gefeit. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach dem potenziellen Grad der Gefährdung. Dem Standpunkt, dass gerade besonders gefährdete Immobilien gar nicht versichert werden, tritt Christian Lübke vom GDV entschieden entgegen: „Momentan sind in Deutschland 98,5 Prozent aller Haushalte gegen Elementargefahren wie Hochwasser und Überschwemmungen versicherbar.“
Sowohl bei Fragen zum Abschluss als auch bei Rückfragen zu Versicherungsbedingungen einer Elementarschaden-Versicherung ist der eigene Versicherer der erste Ansprechpartner. Er gibt unter anderem Auskunft über mögliche Konditionen, ob die Bedingungen eines bestehenden Vertrags der aktuellen Risikogefährdung entsprechen, welche Schäden abgesichert sind und wo möglicherweise Optimierungsbedarf besteht.
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