Welche Pflegezusatzversicherung ist die ist die Beste?
04.09.2013 / ID: 134705
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Welche Arten unterschieden werden
Eine Pflegezusatzversicherung springt dann ein, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines gesundheitlichen Verfalls pflegebedürftig wird. Die Versicherer bieten hierbei drei Modelle an. Der Großteil der Interessenten entscheidet sich hierbei zu Gunsten einer Pflegetagegeldversicherung, und dies nicht ohne Grund. Diese Form der Pflegezusatzversicherung hat den Vorteil, dass der Versicherte für jeden Tag der Pflege ein vertraglich vereinbartes Tagegeld erhält, über das er nach Belieben verfügen kann. Ob das Geld somit für einen professionellen Pflegedienst oder aber für pflegefremde Leistungen genutzt werden soll, bleibt dem Versicherten selbst überlassen. Die Zahlung erfolgt dabei unabhängig von den tatsächlich entstandenen Pflegekosten. In welcher Höhe das Tagegeld ausbezahlt wird, hängt davon ab, in welcher Pflegestufe der Betroffene eingestuft wird. In der Regel gibt es den vollen Betrag in der Pflegestufe III, während in den Stufen I und II etwa 25% bis 60% des vertraglich vereinbarten Tagesgeldsatzes gezahlt wird. Eine Pflegekostenversicherung orientiert sich im Gegensatz dazu an den tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten. Eine weitere Variante ist die Pflegerentenversicherung, die im Pflegefall eine monatliche Rente ausbezahlt.
Dynamik gleicht Inflation aus
Im Ernstfall entscheiden die Versicherungsbedingungen der Pflegezusatzversicherung über die Qualität des Versicherungsschutzes. Um einen gleichbleibend hohen Versicherungsschutz auch gewährleisten zu können, empfiehlt sich die Vereinbarung der Dynamik. Hierdurch erhöht sich in regelmäßigen Abständen der vereinbarte Tagessatz, ohne dass sich der Versicherte einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Mit Hilfe der Dynamik kann die jährliche Geldentwertung ausgeglichen werden. Erfreulich ist es zudem, wenn die Pflegezusatzversicherung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit auch Einmalleistungen bereitstellt, etwa für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder für den altersgerechten Umbau des Hauses.
Keine Leistungen erst ab Pflegestufe III
Nicht wenige Versicherer bieten eine Pflegezusatzversicherung mit einem sehr abgespeckten Leistungsspektrum an. Dies rührt vor allem daher, dass die Leistungspflicht auf die Pflegestufe III beschränkt wird. Eine solche Einstufung ist allerdings bei jedem 10. Pflegebedürftigen der Fall. Die Pflegezusatzversicherung würde so im Umkehrschluss in 90% der Pflegefälle nicht leisten. Demnach sollte darauf geachtet werden, dass die Pflegezusatzversicherung in allen drei Pflegestufen Versicherungsschutz gewährt. Weitere Informationen gibt es auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com) .
Auf Karenz- und Wartezeiten achten
Bei zahlreichen Anbietern ist der erstmalige Zeitpunkt des Leistungsanspruchs an eine Wartezeit gekoppelt. Das bedeutet, dass erst nach Ablauf dieser Zeit Zahlungen geleistet werden. In vielen Fällen beträgt die Wartezeit 3 Jahre. Daneben gibt es allerdings Anbieter, die gänzlich darauf verzichten oder zumindest dann, wenn ein Unfall ursächlich für die Pflegebedürftigkeit war. Antragsteller sollten auch bei Vereinbarung sogenannter Karenzzeiten vorsichtig sein. Denn diese bewirkt, dass sich der Leistungsbeginn nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit um bis zu 6 Monate nach hinten verschiebt. In dieser Zeit kann der Versicherte in ein finanzielles Loch und damit in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Dies gilt umso mehr, wenn die Karenzzeit bei jeder neuen Pflegestufe von Neuem beginnt.
Gesetzliche Leistungsbeurteilung ist hinzunehmen
Sehr wichtig ist es, dass die Pflegezusatzversicherung nach Eintritt des Pflegefalls nicht darauf besteht, die Pflegebedürftigkeit selbst zu bestätigen oder festzustellen. Auch muss diese davon absehen, die Pflegebedürftigkeit in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Eine gute und kundenfreundliche Pflegezusatzversicherung orientiert sich ausschließlich an den Feststellungen des gesetzlichen Pflegeversicherung. Auf diese Weise bleiben dem Versicherten zusätzliche nervenaufreibende Untersuchungen erspart.
Keine Beitragszahlung im Pflegefall
Um die Leistungen nicht zu behindern, darf die Pflegezusatzversicherung die eigenen Zahlungen nicht von etwaigen Vorleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig machen. Ferner ist es wichtig, dass die Pflegezusatzversicherung auch eine Beitragsbefreiung vorsieht - und dies bereits ab Pflegestufe I. Grundsätzlich ist von solchen Angeboten abzusehen, die lediglich eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit absichern. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, durch eine Krankheit zum Pflegefall zu werden.
Wer früh abschließt spart viel Geld
Der Abschluss der Pflegezusatzversicherung sollte so früh wie möglich erfolgen. Denn in jungen Jahren ist der Beitrag deutlich preiswerter. Schließlich steigt das Risiko eines Pflegefalls mit jedem Jahr an. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung wächst parallel zum Alter an. Dies kann im Rahmen der vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen im Antrag dazu führen, dass die Pflegezusatzversicherung schon gar nicht zustande kommt. Diese Fragen sind stets wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche Angaben können als vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung gewertet werden, wodurch der Versicherungsschutz untersagt werden kann.
Vergleich hilft bei der Auswahl
Einen umfassenden Überblick über sämtliche Angebote können sich Interessenten auf http://www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com (http://www.beste-pflegezusatzversicherung.com) verschaffen. Der unverbindliche und kostenlose Vergleich wird von professionellen Pflegekräften und erfahrenen Versicherungsexperten zur Verfügung gestellt.
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Am Eichenwald 6a 86356 Neusäß
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