"Jobwechsel: Was passiert mit der Betriebsrente?" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Lebensversicherung
11.12.2014 / ID: 182915
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Matthias Z. aus Mainz:
Ich habe vor ein paar Jahren bei meinem Arbeitgeber eine Betriebsrente abgeschlossen. In drei Monaten wechsle ich jedoch den Job. Was passiert dann mit meiner Betriebsrente?
Herbert Nowak, Experte der ERGO Lebensversicherung:
Die bisher aufgebaute Versorgung bleibt Ihnen bei einem Jobwechsel auf jeden Fall erhalten. Denn eine Betriebsrente, die in Form der Gehaltsumwandlung - auch Entgeltumwandlung genannt - aufgebaut wird, ist von Beginn an unverfallbar. Prinzipiell haben Arbeitnehmer auch das Recht, ihre Ansprüche auf eine Betriebsrente beim Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Das heißt jedoch nicht, dass der neue Chef Ihren alten Vertrag fortführen muss. Er kann Ihnen auch anbieten, Ihre bisher als Betriebsrente angesparten Gelder in einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber einzubringen. Sind Sie sich einig, kann der bestehende Vertrag in der neuen Firma fortgesetzt werden. Ansonsten können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen oder mit privaten Beiträgen weiterführen. Gleichzeitig können Sie sich mit dem Modell des neuen Arbeitgebers die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung sichern. Auf jeden Fall sollten Sie sich so früh wie möglich über das Betriebsrentenmodell Ihres neuen Arbeitgebers informieren!
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