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Justizskandal Münster: Mark Bellinghaus-Raubal wendet sich mit openPetition an die Öffentlichkeit
Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
Justizskandal Münster: Mark Bellinghaus-Raubal wendet sich mit openPetition an die Öffentlichkeit
Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
Pressemitteilung von Robert Hirmer
"Darf ich als Rentner dazuverdienen?" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Lebensversicherung
30.04.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
Luise S. aus Oberhausen:
Ich bin Rentnerin und überlege, mir etwas zu meiner gesetzlichen Rente hinzuzuverdienen. Ist das erlaubt? Und gibt es dafür Grenzen?
Tatjana Höchstödter von der ERGO Lebensversicherung:
Auch als Rentner können Sie arbeiten. Wie hoch dabei Ihre Einkünfte sein dürfen, damit Sie Ihre gesetzliche Altersrente weiterhin in vollem Umfang erhalten, hängt in erster Linie von Ihrem Lebensalter ab: Wer vor dem 1. Januar 1947 geboren wurde, erreicht die gesetzliche Regelaltersgrenze mit 65. Für Jüngere steigt sie schrittweise auf 67 Jahre. Ab Erreichen dieser Grenze dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen und müssen auch ihre Rentenversicherung nicht über ihre zusätzlichen Einkünfte informieren. Anders verhält es sich hingegen für Frührentner, die ihre Rente in voller Höhe beziehen: Sie müssen eine Hinzuverdienstgrenze von derzeit maximal 450 Euro monatlich einhalten. In höchstens zwei Monaten des Kalenderjahres dürfen sie diese Grenze um das Doppelte überschreiten. Verdienen Frührentner regelmäßig mehr dazu, erhalten sie nur noch eine Teilrente - im schlimmsten Fall sogar nichts mehr. Wie hoch die Teilrente konkret ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell berechnet. Bei Hinterbliebenen- und Invaliditätsrenten gelten spezielle Regelungen. Detaillierte Auskunft geben die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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