Die Bank als Bankräuber
01.04.2015 / ID: 191838
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
"Wir vertrauen darauf, dass unsere Bank Zinsen und Gebühren korrekt berechnen", meinte die Buchhalterin eines kleinen Anlagenbauers. Der Geschäftsführer und Inhaber nickte dazu. Jedoch wissen konnten sie das nicht. Wie auch sollen sie feststellen, ob die Wertstellung von Gutschriften tagesgenau richtig erfolgt ist? Wie sollen sie überprüfen, ob Zinssenkungen rechtzeitig weitergegeben worden sind? Und ob die Gebühren wirklich korrekt berechnet worden und angemessen sind? Denn wer kennt schon beispielsweise § 676b BGB, nach der das Kreditinstitut für verspätete Ausführung von Buchungen haftet und den Schaden dem Kontoinhaber zu ersetzen hat? Und dann ist da noch die Angst des Schuldners, dass die Bank das Darlehen kündigen könnte, wenn man sein Recht einfordert.
Manche Kreditinstitute verfahren nach dem Motto: Wo kein Kläger ist, das ist auch kein Richter. Verschweigen, wegargumentieren, sich totstellen sind bewährte Methoden, um berechtige Ansprüche zu umgehen. Und wenn sie ertappt werden, dann versucht man sich hinter der dreijährigen Verjährungsfrist zu verstecken. Hans Peter Eibl, aus dem historischen Städtchen Lauffen am Neckar, kann ein Lied davon singen (www.eibl-kontenpruefung.de) Seit vielen Jahren ist es sein Geschäft, im Auftrag seiner Kunden den Banken ordentlich vors Schienbein zu treten. Eibl hat nachgerechnet, dass es Milliardenbeträge jährlich sein müssen, die Kreditinstitute unberechtigt ihren Kunden belasten. Mit einer speziellen Software ermittelt er, was seine Kunden ihrer Bank oder Sparkasse bisher "geschenkt" haben - unwissentlich.
Über seine Erfahrungen und seine Methode berichtet er am Samstag, den 18. April 2015, während einer Vortragsveranstaltung im Parkhotel Pforzheim (www.parkhotel-pforzheim.de) Die Veranstaltung unter dem Motto "Zeiten, Zinsen und Vertrauen" wird gesponsert vom Mittelstandsverein SFP e.V. Programm und Anmeldeformular findet man auf der Startseite des Vereins zum Download (www.sfp-mittelstand.de)
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