Gründungszuschuss 2012: Wie Sie Ihn garantiert erhalten
30.12.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Görlitz, 30. Dezember 2011 (jk) - Dass es bei den Kürzungen des Gründungszuschusses nicht um eine gerechtere Verteilung staatlicher Mittel, sondern um eine sparpolitische Maßnahme ging, war nicht schwer zu bemerken. Und dasselbe Ziel werden leider auch die zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagenturen haben, wenn sie in Zukunft versuchen werden, für möglichst viele Anträge einen Ablehnungsgrund zu finden. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit müssen aber trotzdem nicht den Mut verlieren: alg-zuschuss.de hat die neuen Geschäftsanweisungen der BA studiert und zusammengefasst, worauf Gründer in Zukunft besonders achten müssen, um trotz allem an den begehrten Zuschuss zu kommen:
Überredungskunst
Gründer müssen damit rechnen, dass sie in Zukunft klar und deutlich dazu aufgefordert werden, sich lieber schnell in eine Festanstellung zu begeben und ihr Gründungsvorhaben zu verwerfen. Doch trotz des gesetzlich festgelegten sogenannten "Vorrangs der Vermittlung" hat der Mitarbeiter keine Berechtigung dazu, Antragsunterlagen auf den Gründungszuschuss vorzuenthalten. Stehen Sie zu Ihrem Plan und gehen Sie in Ihren Zusagen nicht über das hinaus, was über die formalen Kriterien einer Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt hinausgehen. Am besten besuchen Sie vorher einen Gründungsberater, der Ihnen genau erklären kann, was auf Sie zukommt.
Vorauswahl der Fachkundigen Stelle
Es war bereits in der Vergangenheit kein Einzelfall, dass Arbeitsagenturen Gründern bestimmte Fachkundige Stellen "aufzwingen" wollten, indem sie ihnen ihre Entscheidungsfreiheit verschwiegen oder manche Optionen auf dem entsprechenden Formular einfach durchstrichen. Das ist nicht legal und Sie sollten es ignorieren - denn die von den Agenturen bevorzugten Stellen sind die, die am strengsten sieben! Wählen Sie eine unabhängige Unternehmensberatung und beantragen Sie dafür einen Beratungszuschuss (weitere Informationen hierzu unter http://alg-zuschuss.berater-zuschuss.de ).
Unterlagen: Beim ersten Mal muss alles stimmen
Egal was die Fachkundige Stelle zu Ihrem Gründungsvorhaben sagt - das Arbeitsamt konnte und kann auch in Zukunft ein Veto einlegen. Und das wird in Zukunft nicht erst nach mehrmaligen formlosen Aufforderungen, doch bitte noch dies zu verbessern und jenes nachzureichen, geschehen. Leider ist damit zu rechnen, dass schon bei Formfehlern oder ungeschickten Formulierungen umgehend abgelehnt wird. Es ist deshalb dringend anzuraten, sowohl bei der Auswahl der Fachkundigen Stelle als auch beim Ausfüllen und Schreiben der Unterlagen Hilfe vom Profi im Anspruch zu nehmen. Denn aus Fehlern lernen zu wollen ist hier eher eine schlechte Idee.
Vorsicht Businessplan!
Besonders heikel wird beim GZ-Antrag in Zukunft das Schreiben eines zufriedenstellenden Businessplans für die Arbeitsagenturen sein. Und grundsätzlich ist wohl auch ncihts daran auszusetzen, dass nicht länger jedes schlecht kopierte und leicht angepasste Konzept zur Bewilligung führt. Leider sind die Bewertungskriterien für die Pläne aber laut der neuen Geschäftsanweisungen nicht zentral, sondern durch sogenannte "Ermessenslenkende Weisungen" von jeder Zweigstelle selbst geregelt - und da zu diesen Weisungen kein öffentlicher Zugang besteht, muss man von einem sehr hohen Anspruch ausgehen. (TIPP: Unter http://www.businessplan-experte.de kann man hochwertige Pläne kostenlos mit einer interaktiven Software erstellen).
FAZIT:
Es ist weiterhin möglich, den Gründungszuschuss zu erhalten. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nur noch mit professioneller Hilfe. Diese finden Sie beispielsweise im kostenlosen Gratisreport für Gründungszuschuss und Einstiegsgeld auf http://www.alg-zuschuss.de.
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