Wichtige Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024
07.01.2025 / ID: 422869
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die Unternehmen und Privatpersonen betreffen:
Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer
1. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
-Die Umsatzgrenze für das Vorjahr wird auf 25.000 Euro angehoben, die Umsatzgrenze des laufenden Jahres auf 100.000 Euro.
-Der sogenannte "weiche Übergang" in die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Sobald die Umsatzgrenze überschritten wird, verlieren künftige Umsätze sofort ihre Steuerfreiheit (Fallbeileffekt).
-Die Neuregelung wird auch EU-weit auf Kleinunternehmer unter bestimmten Bedingungen ausgeweitet.
-Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
2. Rechnungsangaben für Kleinunternehmer (§ 34a UStDVO):
-Es wird klargestellt, welche Pflichtangaben Kleinunternehmer in ihren Rechnungen machen müssen.
-Wichtig: Für Kleinunternehmer besteht weiterhin keine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen.
-Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
3. Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände (§ 12 Abs. 2 UStG):
-Kunstgegenstände und Sammlungsstücke profitieren künftig wieder von einem ermäßigten Steuersatz bei Lieferung, innergemeinschaftlichem Erwerb und Einfuhr.
-Vermietungen dieser Objekte bleiben weiterhin vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen, da das Unionsrecht dies nicht zulässt.
-Inkrafttreten: 1. Januar 2025.
Neuerungen bei der Einkommensteuer
1. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG):
-Die Steuerbefreiung gilt einheitlich für Anlagen bis zu 30 kW (peak) pro Wohn- oder Geschäftseinheit, maximal jedoch 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
2. Sonderabschreibungen und AfA (§ 7a Abs. 9 EStG):
-Auch nach Ablauf des Begünstigungszeitraums kann unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG vorgenommen werden.
3. Gesetzliche Regelung für Bonusleistungen (§ 10 Abs. 2b EStG):
-Die bisher in einem BMF-Schreiben geregelte Vereinfachungsregelung wird nun gesetzlich verankert: Bonusleistungen von Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Person und Beitragsjahr nicht als Beitragsrückerstattung.
Ziele und Bedeutung des Jahressteuergesetzes 2024
Das JStG 2024 zeigt den klaren Fokus auf Entbürokratisierung und Vereinfachung. Besonders hervorzuheben ist die Erleichterung für Kleinunternehmer, die durch höhere Umsatzgrenzen und weniger verpflichtende Formalitäten entlastet werden. Gleichzeitig werden durch die gesetzlichen Klarstellungen in der Einkommensteuer mehr Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und einheitliche Regelungen geschaffen.
Mit Blick auf die zunehmende Nutzung von Photovoltaikanlagen und das verstärkte Interesse an nachhaltigem Verhalten setzt die Steuerbefreiung für kleine Anlagen und die Regelung zu Bonusleistungen auf zukunftsorientierte Schwerpunkte.
(Bildquelle: iStock-1331965101)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
03.06.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Nachfolgeregelung im Mittelstand - Herausforderung und Chance für Unternehmen in Produktion, Handel und Dienstleistung
Nachfolgeregelung im Mittelstand - Herausforderung und Chance für Unternehmen in Produktion, Handel und Dienstleistung
27.05.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Kurswechsel in der Steuerpolitik - Das plant die neue Bundesregierung
Kurswechsel in der Steuerpolitik - Das plant die neue Bundesregierung
20.05.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 4 AO: Steuerliches Risiko erkennen und rechtssicher handeln
Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 4 AO: Steuerliches Risiko erkennen und rechtssicher handeln
13.05.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen - Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen - Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
06.05.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Bußgeld bei Bargeldzahlung: Verbrauchern drohen ab 2027 hohe Strafen
Bußgeld bei Bargeldzahlung: Verbrauchern drohen ab 2027 hohe Strafen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.06.2025 | JS Research
Wochenrückblick KW 25-2025: Iran, Zölle und Zentralbanken - Ein glühender Sommerauftakt!
Wochenrückblick KW 25-2025: Iran, Zölle und Zentralbanken - Ein glühender Sommerauftakt!
20.06.2025 | Nicola Schmidt
Zwischen Stilfreiheit und Erwartung - Haben Dresscodes in Führung und Vertrieb noch einen Stellenwert?
Zwischen Stilfreiheit und Erwartung - Haben Dresscodes in Führung und Vertrieb noch einen Stellenwert?
20.06.2025 | carrisma Personalberatung
Kosten oder Nutzen: Ist Personalberatung ihr Geld wert?
Kosten oder Nutzen: Ist Personalberatung ihr Geld wert?
20.06.2025 | JA Mining
JA Mining bietet regulierte Cloud-Mining-Lösungen mit attraktiven Renditen
JA Mining bietet regulierte Cloud-Mining-Lösungen mit attraktiven Renditen
20.06.2025 | hera Laborsysteme GmbH
Laoborsysteme und Laoreinrichtung von hera
Laoborsysteme und Laoreinrichtung von hera
