Pressemitteilung von Helge Fétz

Unisex-Tarife: Was hat sich geändert?


08.01.2013 / ID: 95817
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage sind die Unisex-Tarife hierzulande in der Zahnzusatzversicherung fristgerecht eingeführt worden. In Deutschland ist das Gesetz zur Umsetzung Ende 2012 gestoppt worden und soll erst in diesem Jahr verändert werden. Weil das Europarecht jedoch gegenüber dem deutschen Gesetz Anwendungsvorrang genießt, muss die Versicherungsbranche die Unisex-Tarife dennoch anbieten. Seit diesem Jahr macht es in der Zahnzusatzversicherung mit Blick auf den Beitrag somit keinen Unterschied mehr, ob die versicherte Person weiblichen oder männlichen Geschlechts ist. Damit hängt der zu entrichtende Beitrag ausschließlich vom Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. Diese aus den Unisex-Tarifen resultierende Gleichbehandlung hat für Frauen und Männer unterschiedliche Folgen. Bislang mussten Frauen mehr für ihre Zahnzusatzversicherung bezahlen. Dies war statistisch begründet, suchen Frauen den Zahnarzt doch öfter auf als Männer. Ferner haben Frauen im Durchschnitt schlechtere Zähne, wodurch insgesamt höhere Kosten für Zahnbehandlungen anfallen. Im Zuge der Gleichstellung ist seit 2013 Schluss damit. In der Folge sinkt für Frauen der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung tendenziell, während sich Männer infolge des Verbots der Geschlechtsdiskriminierung mit erheblichen Prämiensteigerungen konfrontiert sehen. Fachleute erwarten im Zuge der geschlechtsneutralen Tarifierung Preissteigerungen von bis zu 35%. Doch nicht alle Frauen dürfen sich bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf Beitragsentlastungen freuen. Ganz im Gegenteil: Je nach Tarif muss auch das weibliche Geschlecht tiefer in die Tasche greifen.

Versicherungsvergleich hilft Kosten sparen

Auch wenn die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung für viele Menschen teurer werden, stellt sie nach wie vor eine sehr wichtige Versorgung dar. Im Zuge der gestiegenen Kosten können sich heute längst nicht alle Patienten eine notwendige Zahnbehandlung leisten. Nicht selten werden für Implantat, Brücke, Inlay oder Prothese hunderte von Euro fällig. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich hierbei lediglich mit niedrigen Zuschüssen, und dass auch noch auf der Grundlage einer Mindestversorgung. Für einige Behandlungen kommt sie sogar überhaupt nicht auf. So etwa für die Kosten einer professionellen Zahnreinigung. Ein Überblick über die Zahnzusatzversicherung gibt es auf http://www.beste zahnzusatzversicherung.com. Hier haben fachkundige Zahnärzte und erfahrene Versicherungsexperten wichtige Informationen zusammengefasst. Angesichts der Vielzahl an Tarifen und Anbieter gestaltet sich die Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung nicht einfach. Hierfür steht allerdings auf http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) ein unverbindlicher und kostenloser Versicherungsvergleich zur Verfügung.
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Am Eichenwald 6a 86356 Neusäß

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