Landgericht Köln droht dem „größten Nerzquäler Deutschlands“ mit Ordnungshaft
21.05.2013
Vereine & Verbände
Bei Zuwiderhandlung drohen ihm 250.000,00 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Im Jahr 2006 wurde die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ("Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung") geändert. Die Haltungsbedingungen für Pelztiere wurden grundlegend verbessert. Nerze sollen demnach in Haltungseinrichtungen mit mindestens drei Quadratmetern Grundfläche gehalten werden, dabei muss jedem Tier eine Fläche von mindestens einem Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden. Für die Umsetzung wurde den Pelztierfarmbetreibern eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt. Diese lief am 11.12.2011 aus.
Zahlreiche Nerzfarmen wurden seither geschlossen und nur eine Farm bei Magdeburg hält sich an die neuen Vorgaben. Etwa acht Farmen halten sich -unserer Kenntnis nach- nicht an Gesetz, dennoch sind sie noch in Betrieb. Noch immer fristen die Nerze dort ein elendes Dasein in winzigen Drahtgitterkäfigen. Allein zwei dieser Farmen werden von Alfons Grosser, dem Vizepräsidenten des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V., betrieben. Zudem ist Grosser Gesellschafter der umgerüsteten Nerzfarm bei Magdeburg.
Aus Sicht des Tierschutzvereins "Deutsches Tierschutzbüro e.V." aus Köln ist dies nicht hinnehmbar. Stefan Klippstein, Sprecher des Vereins, ist empört: "Hier wird geltendes Tierschutzrecht aus Profitgier missachtet."
Mittlerweile beschäftigen sich verschiedene Verwaltungsgerichte mit dieser Problematik. Dem Deutschen Tierschutzbüro reicht dies jedoch nicht. Der Verein rief alle Tierfreunde dazu auf, Alfons Grosser, dem Vizepräsidenten des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V., direkt zu schreiben und ihn zur Schließung seiner Farmen aufzufordern. Unter dem Motto "Stoppt den größten Nerzquäler Deutschlands" haben über 10.000 Menschen Herrn Grosser an seine E-Mail-Adresse geschrieben. "Offenbar hat sich Herr Grosser sehr über unsere Aktion geärgert, denn er versuchte, sie mit Hilfe eines Hamburger Lobby-Anwalts zu beenden, bisher erfolglos", so Klippstein.
Da Herr Grosser juristisch offenbar nichts ausrichten konnte, äußerte er sich per Mail bei Teilnehmern der Protestaktion in schmähender Weise über den Tierschutzverein "Deutsches Tierschutzbüro e.V." und stellte zudem falsche Tatsachenbehauptungen über diesen auf. So wurde der Verein mit der NSDAP verglichen. Ihm wurde zudem unterstellt Bildmaterial zu manipulieren. Auch behauptete Herr Grosser, dass gegen den gemeinnützigen Verein der Staatsschutz ermitteln würde. Gegen die Äußerungen Grossers ist das Deutsche Tierschutzbüro e.V. rechtlich vorgegangen, mit Erfolg. Das Landgericht Köln hat Herrn Grosser nunmehr verboten, von ihm getätigte Äußerungen zu wiederholen, anderenfalls drohen ihm in jedem Fall 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
"Wir sehen uns von der Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt und werden unsere Mailaktion fortsetzen, jetzt erst recht", so Stefan Klippstein abschließend.
Einen Link zur Mailaktion finden Sie hier: http://www.tierschutzbuero.de/alfons-grosser/
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