Deutsches Tierschutzbüro fordert Novellierung des Jagdrechts
19.02.2014
Vereine & Verbände

Seehunde unterliegen in Deutschland noch immer dem Jagdrecht, auch wenn sie ganzjährig geschont und daher nicht gejagt werden. Trotzdem wurden seit Anfang diesen Jahres in Schleswig-Holstein rund 130 Seehunde von Jägern erschossen, angeblich weil sie zu krank waren um sie gesund zu pflegen. Denn die Entscheidung über Leben oder Tod von jungen oder kranken Seehunden dürfen in Schleswig-Holstein 40 von der Landesregierung eingesetzte Seehundjäger treffen.
Tausende Tierfreunde sind in den letzten Tagen einem Aufruf des Deutschen Tierschutzbüros gefolgt und haben gegen diese Praxis protestiert. Ihre Forderung: qualifizierte Tierärzte und nicht Jäger sollten die Erstversorgung der hilflosen Tiere übernehmen.
Nun hat sich das Deutsche Tierschutzbüro e.V. noch einmal ganz direkt an Schleswig-Holsteins grünen Umweltminister Dr. Robert Habeck gewandt und ihn aufgefordert das Landesjagdgesetz entsprechend zu novellieren. Denn im Koalitionsvertrag steht: "Zeitgemäße und naturnahe Jagd muss sich an ökologischen Prinzipien ausrichten und den Erfordernissen des Tierschutzes gerecht werden. Wir werden daher ein modernes Jagdgesetz verabschieden mit dem Ziel, die Liste der jagdbaren Arten und die Jagdzeiten zu verkürzen. Bleihaltige Munition soll nicht mehr erlaubt sein."
Das Deutsche Tierschutzbüro möchte, dass der Seehund, wie auch einige andere Tierarten, aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen und damit dem Zugriff der Jäger entzogen wird.
Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüro e.V., erklärt: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet eine Personengruppe, deren Hobby es ist Tiere zu töten, gleichzeitig von Rechtswegen für die Erstversorgung von hilflosen Tieren zuständig ist. Der Fall der Seehunde auf Sylt zeigt, wie dringend notwendig eine grundlegende Novellierung des Jagdrechts ist."
Zudem prüft das Deutsche Tierschutzbüro e.V. derzeit, ob Strafanzeige gegen die Seehundjäger gestellt werden kann "Ein Tier ohne vernünftigen Grund zu Töten ist laut Tierschutzgesetz verboten. Derzeit prüfen wir, ob eine Straftat vorliegt", so Stefan Klippstein, der gelernter Tierpfleger ist, abschließend.
Das Deutsche Tierschutzbüro hat zum Online-Protest aufgerufen, bisher haben über 5.000 Menschen mitgemacht, Direkt-Link: http://www.tierschutzbuero.de/robbenjagd-sylt/
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Stefan Klippstein
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50667 Köln
Deutschland
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